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Stoffstrombilanzverordnung verabschiedet

ZVG begrüßt Verschonung der Gartenbaubetriebe

Am 29. Juni 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Stoffstrombilanzverordnung. Diese gibt die Regelungen zur Erfassung der Nährstoffströme auf Betriebsebene vor und soll ab 1. Januar 2018 in Kraft treten. Zunächst gilt die Verordnung nur für bestimmte viehhaltende Betriebe, soll aber ab 2023 auf alle landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betriebe ausgeweitet werden.

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Der Generalsekretär des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Bertram Fleischer, erklärt dazu: „Der ZVG begrüßt, dass Betriebe des Gemüsebaus, Obstbaus oder auch Baumschulen zunächst kaum betroffen sind und keine Stoffstrombilanz erstellen müssen. Die Einbindung der Zukaufschwelle von 750 kg N Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern in den Verordnungstext entspricht unseren Forderungen“.

Eine Evaluierung soll bis spätestens 31. Dezember 2021 klären, ob die Wirksamkeit der Vorschriften gegeben und die Kostenbelastung der Wirtschaft vertretbar ist. „Wichtig“, so Fleischer, „ist auch, dass überprüft wird, ob die Ausweitung ab 1. Januar 2023 auf alle Betriebe weiter eingegrenzt werden kann. Andernfalls wären auch Zierpflanzen-, Gemüse-, Obst- und Baumschulbetriebe betroffen, sofern sie entweder über 20 ha bewirtschaften oder aber Wirtschaftsdünger einschließlich Kompost zuführen“.

Die Erstellung einer Stoffstrombilanz wird zu weiterem erheblichen zeitlichen und bürokratischen Aufwand für betroffene Betriebe führen. Die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung steht noch aus.

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