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    EU-Absatzförderung soll leichter beantragt werden können

    Stars for Europe (SfE), die Marketing-Initiative der europäischen Weihnachtsstern-Züchter, wird  im Förderungszeitraum von 2017 bis 2020 zum vierten Mal mit EU-Fördermitteln aus dem Absatzfonds unterstützt. Nur zwei Projektanträge hatte es für die neue Förderperiode aus Deutschland gegeben, obwohl die EU-Mittel merklich aufgestockt wurden.

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    Zum 1. Juni 2017 soll die EU-Kampagne „Stars Unite Europe“ in Deutschland, Frankreich, Polen und Schweden starten. Das neue Programm schließt unmittelbar an die noch laufende EU-Kampagne „Sterne verbinden 2014 – 2017“ an. Der erfolgreiche Projektantrag läuft über die neue EU-Verordnung zu Absatzförderungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Produkte. Bisher gab es über die 50%ige Förderung eine Verdoppelung der Mittel der Branche. Nun fördert die EU mit einem Zuschuss von bis zu 80%.

    Mit dem Antrag ist Stars for Europe einer der sehr wenigen erfolgreichen Antragsteller aus Deutschland. Um Gründe für diese Zurückhaltung bei der Antragstellung in Deutschland zu identifizieren, hatte die EU-Kommission gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 12.12.2016 Vertreter der Branche zum gemeinsamen Gespräch eingeladen. Insbesondere die finanziellen und personellen Ressourcen, welche die Antragstellung im Vorfeld zur möglichen Genehmigung des Programmes erforderlich macht, seien die schwerwiegendsten Gründe, weshalb Anträge gar nicht erst gestellt würden.

    Der EU-Kommissionsvertreter, Diego Canga-Fano, ließ dazu wissen, dass er an einem Modell arbeite, die Antragstellung zu vereinfachen. Idee sei es – ähnlich wie im wissenschaftlichen Bereich üblich – zunächst eine dreiseitige Projektskizze einreichen zu können. Anhand solcher Zusammenfassungen sollte dann die von der Kommission beauftragte Agentur CHAFEA eine Vorabausfall an geeigneten Projekten treffen. Erst danach müsse der vollständige Antrag ausgefüllt werden.

    Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt diesen Vorstoß. Eine solche Regelung brächte eine enorme Entlastung für Antragsteller und eine Vereinfachung des Verfahrens mit sich. Zudem hätten so auch personell und finanziell kleiner aufgestellte Organisationen die Möglichkeit Projekte einzureichen. Der ZVG wird sich auf europäischer Ebene für die Umsetzung dieser Option einsetzen.

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