Keine Werbung auf Friedhöfen
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Stade einem Bestatter verboten, mit seinem Logo versehene Grabkreuze auf Friedhöfen aufzustellen. Ein Konkurrent hatte ihn auf Unterlassung verklagt. Das Gericht betonte, Friedhofsbesucher müssten von Werbung verschont bleiben. Der Friedhof als Ort der Trauer und des Gedenkens an Verstorbene genieße besonderen Schutz. Dies umfasse auch das Verbot von Werbung, wie das Landgericht Stade in seinem Urteil (Aktenzeichen 8 O 100/16) bekräftigt.
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Darin untersagten die Richter einem Bestattungsunternehmer, weiterhin Grabkreuze mit seinem Firmenlogo auf Friedhöfen aufzustellen. Ein Konkurrent hatte nach erfolgsloser Abmahnung gegen diese Praxis geklagt. Nach Ansicht des Landgerichts diene ein in der Friedhofssatzung enthaltenes, uneingeschränktes Werbeverbot den Friedhofsbesuchern. Diese müssten auf dem Friedhof von Werbung verschont werden. Durch die Holzkreuze mit dem deutlich sichtbaren Firmenlogo des Beklagten könnten sich Hinterbliebene und sonstige Besucher jedoch der Werbung nicht entziehen.
Aeternitas, Königswinter, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, begrüßt das Urteil. Trauernde sollten im Rückzugsraum Friedhof nicht von Werbebotschaften belästigt werden. Der Friedhof solle ein besonderer Ort bleiben, fernab des hektischen Alltags.
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