Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Keine Werbung auf Friedhöfen

In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Stade einem Bestatter verboten, mit seinem Logo versehene Grabkreuze auf Friedhöfen aufzustellen. Ein Konkurrent hatte ihn auf Unterlassung verklagt. Das Gericht betonte, Friedhofsbesucher müssten von Werbung verschont bleiben. Der Friedhof als Ort der Trauer und des Gedenkens an Verstorbene genieße besonderen Schutz. Dies umfasse auch das Verbot von Werbung, wie das Landgericht Stade in seinem Urteil (Aktenzeichen 8 O 100/16) bekräftigt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Darin untersagten die Richter einem Bestattungsunternehmer, weiterhin Grabkreuze mit seinem Firmenlogo auf Friedhöfen aufzustellen. Ein Konkurrent hatte nach erfolgsloser Abmahnung gegen diese Praxis geklagt. Nach Ansicht des Landgerichts diene ein in der Friedhofssatzung enthaltenes, uneingeschränktes Werbeverbot den Friedhofsbesuchern. Diese müssten auf dem Friedhof von Werbung verschont werden. Durch die Holzkreuze mit dem deutlich sichtbaren Firmenlogo des Beklagten könnten sich Hinterbliebene und sonstige Besucher jedoch der Werbung nicht entziehen.

Aeternitas, Königswinter, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, begrüßt das Urteil. Trauernde sollten im Rückzugsraum Friedhof nicht von Werbebotschaften belästigt werden. Der Friedhof solle ein besonderer Ort bleiben, fernab des hektischen Alltags.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren