Verkehr
Heißluftballon im freien Fall
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Jeder Grundeigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen ist verpflichtet, die Landung von Heißluftballons zu dulden. Dies sehen die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vor, wenn bei Luftfahrzeugen der Ort der Landung in Folge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht zielgenau vorausbestimmbar ist. Bei Heißluftballons ist das regelmäßig der Fall. Der Berechtigte hat jedoch Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Um dies sicherzustellen, ist die Besatzung des Heißluftballons verpflichtet, Angaben zur Person und zur Versicherung zu hinterlassen. Weigert sich die Besatzung des Heißluftballons, diese erforderlichen Angaben zu machen, oder es wird erst im nachhinein festgestellt, dass ein Heißluftballon gelandet...
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