Verkehr
Heißluftballon im freien Fall
- Veröffentlicht am
Jeder Grundeigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen ist verpflichtet, die Landung von Heißluftballons zu dulden. Dies sehen die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vor, wenn bei Luftfahrzeugen der Ort der Landung in Folge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht zielgenau vorausbestimmbar ist. Bei Heißluftballons ist das regelmäßig der Fall. Der Berechtigte hat jedoch Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Um dies sicherzustellen, ist die Besatzung des Heißluftballons verpflichtet, Angaben zur Person und zur Versicherung zu hinterlassen. Weigert sich die Besatzung des Heißluftballons, diese erforderlichen Angaben zu machen, oder es wird erst im nachhinein festgestellt, dass ein Heißluftballon gelandet...
DEGA GARTENBAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen



