ZVG kritisiert Entwurf des Bundesministeriums
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Im bisherigen Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist eine Halbierung der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen bis 2050 vorgesehen. Der Gartenbau als innovative, grüne Branche investiere seit Jahrzehnten in klimaschonende Kulturen und Techniken und trage mit seinen Kulturen und Dienstleistungen wesentlich zum Wohlbefinden der Menschen und dem Schutz der Natur bei.
Gemeinsam mit acht Verbänden der Agrarwirtschaft hatte sich der ZVG an der Positionierung zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 beteiligt und damit auf die besondere Rolle der Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus im Rahmen der Klimadiskussionen hingewiesen.
Die Beschränkung der energetischen Nutzung von Holz auf die Kategorie Rest- und Abfallholz beurteilt der ZVG kritisch. Gerade durch die Umstellung auf Holz als regenerative Energie gelänge es im Sektor seit Jahren massiv CO2 aus fossilen Energieträgern einzusparen. Aus diesem Grund sei Holz als regenerative Energie weiter als eine wesentliche Säule der nachhaltigen Energienutzung zu sichern und auszubauen. Die im Klimaschutzplan vorgesehene Förderung von Forschung v.a. in Speichertechnologien begrüßt der ZVG. Für den Gartenbau geht es hier vor allem um langfristige Speichermöglichkeiten. Von einer Beschränkung auf Photovoltaik muss dabei abgesehen werden, denn auch die erforderliche Fläche muss den Betrieben zur Verfügung stehen.
Holz und Holzprodukte sollen vorrangig stofflich genutzt werden. Die Kaskadennutzung wird grundsätzlich begrüßt. Hier bedarf es aber einer Abwägung zwischen der stofflichen Nutzung einerseits und der sinnvollen energetischen Nutzung andererseits. Der Gartenbau sei dabei auf beiden Seiten betroffen. Holz zur energetischen Nutzung und Holz als Rohstoff für Ausgangsstoffe in Substraten, um den Torfanteil zu mindern, beides müsse gesichert werden. Die Stoffströme seien deshalb je nach Nutzungsart (energetisch/stofflich) angemessen zu steuern.
Der Gartenbau sei weiterhin betroffen durch die Vorschläge zum Verbot von Torf in Blumenerden und Kultursubstraten. Das Verbot von Torf in Blumenerden (Hobbybereich) müsse an die Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an alternativen Ausgangsstoffen gekoppelt sein. Diese Alternativen stehen derzeit nur begrenzt in Menge und Qualität zur Verfügung. Dies trifft beispielsweise auf die Verwendung von Komposten zu.
Der ZVG weist darauf hin, dass die Qualitätsansprüche im Rahmen eines Förderschwerpunktes Bioabfallverwertung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (Kompost im Gartenbau) ausführlich geklärt und beschrieben wurden. Der ZVG ist bereit sich am weiteren Dialogprozess zu beteiligen, insbesondere zu den Themen Energienutzung und wirtschaftlich sinnvolle Verwendung von Torf und alternativen Stoffen.
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