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Reform des Bestattungsgesetzes diskutiert

Auf Antrag der Piratenfraktion wird in Schleswig-Holstein über eine Reform des Bestattungsgesetzes beraten. Der eingebrachte Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, den bestehenden Friedhofszwang zu lockern. In Schleswig-Holstein dürfen Urnen mit der Asche Verstorbener bisher nicht zuhause aufbewahrt werden – wie in allen anderen Bundesländern auch. Dies soll nun für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren ermöglicht werden. Erst danach wäre eine Beisetzung auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See verpflichtend.
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Als zusätzliche Option soll es den Kommunen zukünftig gestattet sein, Flächen außerhalb dieser bisher erlaubten Orte auszuweisen. Dort dürfte dann die Asche Verstorbener verstreut werden. Hintergrund ist der Wunsch vieler Menschen nach einer Beisetzung in freier Natur. Des Weiteren fordert die Piratenfraktion, die Frist abzuschaffen, die bisher eine Bestattung erst nach 48 Stunden erlaubt. Damit soll eine zügigere Bestattung ermöglicht werden, wie sie zum Beispiel im muslimischen Glauben vorgeschrieben ist.

Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, begrüßt die Ziele des Antrags der Piratenfraktion. Bestattungsgesetze sollten stets die Wünsche der Bürger abbilden und diese nicht durch unnötige Vorschriften bevormunden oder einschränken. Wie der Wille Verstorbener gestärkt werden kann, zeigt das Bundesland Bremen. Dort darf seit Anfang 2015 unter bestimmten Umständen Totenasche auf Privatgrundstücken beigesetzt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verstorbene dies zu Lebzeiten verfügt hat. Noch liberale Vorschriften gelten in den meisten anderen europäischen Staaten wie zum Beispiel den Niederlanden. Dort besteht kein Friedhofszwang für Urnen bzw. Totenasche. Die Menschen dürfen selbst entscheiden, wie mit ihrer Asche verfahren werden soll. Die von der Piratenpartei geforderte Abschaffung der 48-Stunden-Frist unterstützt Aeternitas. So könnte besser auf religiöse Vorschriften Rücksicht genommen werden kann. Im Rahmen der mündlichen Anhörung im Landtag wird auch ein Vertreter des Vereins Stellung beziehen.

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