Patenschaftsgrab für Organe aus der Rechtsmedizin
Bereits zum 4. Mal werden in Kooperation zwischen dem Institut für Rechtsmedizin, der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG und dem Bestattungshaus Hoffmann die eingeäscherten Organteilen aus rechtsmedizinischen Untersuchungen beigesetzt. Zahlreiche Knochen und Organteile von Menschen, die zwischen 2011 und 2013 verstorben sind und gerichtlich obduziert wurden, bekommen eine würdevolle Ruhestätte, nachdem sie als Beweisstücke für Gerichtsverfahren nicht mehr benötigt werden.
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Auch ganze oder in Teilen erhaltene Skelette, die bei Bauarbeiten des Öfteren geborgen und sichergestellt werden, finden zunächst den Weg in die Rechtsmedizin. Wenn dann durch die Untersuchungen eine Liegezeit von 50 und mehr Jahren herauskommt, müssen auch diese Körperteile nicht mehr aufbewahrt werden und haben jetzt einen angemessenen, letzten Bestimmungsort.
Die Zeremonie findet im kleinen Rahmen auf dem Melatenfriedhof nicht weit entfernt vom Gebäude der Rechtsmedizin statt: Mitarbeiter des Instituts, der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner und des Bestattungshauses Hoffmann versammeln sich an der speziell für diesen Zweck im Jahr 2009 ausgewählten Grabstätte des Kartäuserpriesters und leidenschaftlichen Tulpenzüchters Joseph Becker, der 1812 verstarb.
„Früher wurden die Organe als medizinischer Sondermüll in roten Tonnen entsorgt“, schildert Prof. Rothschild die unerträgliche Situation der vergangenen Jahrzehnte. „Aber menschliche Körperteile verdienen einen respektvollen Umgang, hierfür haben wir mit der Sammelbeisetzung in unserem Patenschaftsgrab eine gute Lösung gefunden“, ist sich auch Dirk Klein, geschäftsführender Vorstand der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner sicher.
Die Kölner Friedhofsgärtner unterstützen das Anliegen durch die Übernahme der gärtnerischen Pflegekosten, wobei die Stadt Köln per Ausnahmeregelung darauf verzichtet Friedhofsgebühren zu erheben. In der Ausrichtung der Beisetzungsfeier engagiert sich das Bestattungshaus Hoffmann.
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