ZVG sieht neues Gesetz positiv
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Integration beginnt mit der Sprache. Folgerichtig ist Flüchtlingen obligatorisch ein umfangreicher und früher Zugang zu Integrationskursen zu gewährleisten. Nicht nur, wird für die Zeit der dreijährigen Ausbildung eine Bleibegarantie gegeben sei, sondern auch ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei einer Beschäftigung nach dem Berufsabschluss. Für Betriebe und Auszubildende schafft dies eine sehr zu begrüßende Rechtssicherheit. „Die Bereitschaft junge Flüchtlinge auszubilden ist in gartenbaulichen Betrieben vorhanden. Ihnen wird so eine bürokratische Hürde genommen“, sieht Ralf Kretschmer, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses Bildungspolitik und Berufsbildung positiv.
Instrumente der Ausbildungsförderung, wie die assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen existieren bereits. Dennoch fehlt es laut ZVG an einer ausreichenden Verzahnung der Fördermaßnahmen. Jungen Flüchtlingen muss die Möglichkeit gegeben sein, den Einstieg in eine Ausbildung zu meistern und diese erfolgreich abzuschließen. An dieser Stelle ist die Politik aufgerufen, entsprechende Handlungsfelder zu bedienen.
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