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    ZVG fordert Beschränkung des Patentschutzes auf technische Erfindungen

    Der Sortenschutz ist ein wichtiges und effektives System im Spannungsfeld zwischen Schutz und Zugang zu genetischem Material sowie den Rechten von Züchtern und Produzenten. Für technische Erfindungen in der Pflanzenzüchtung steht dieser jedoch nicht zur Verfügung, dafür ist ein angemessener Schutz im Patentrecht notwendig. Da der Patentschutz deutlich restriktiver als der Sortenschutz ist, mussten für die Schnittstelle zwischen Sorten- und Patentschutz besondere Regelungen geschaffen werden. Mit der Biopatentrichtlinie hat die EU eine Grundlage dafür geschaffen.
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    Die Praxis zeigt allerdings, dass diese nicht ausreichend ist. Immer wieder werden Patente erteilt, die den Grundlagen des Sortenschutzes widersprechen. Mit der Reform des nationalen Patentgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber bereits Klarheit in der Begrenzung des Patentschutzes auf technische Erfindungen geschaffen.

    Der ZVG fordert die Bundesregierung dazu auf, sich nun auch für eine entsprechende europaweit einheitliche Regelung einzusetzen. Ein ausgewogenes und innovationsfreundliches Schutzrechtssystem in der Pflanzenzüchtung müsse gewährleistet sein.

    ZVG-Positionspapier

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