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ZVG begrüßt Einigung der Koalitionsspitzen

Besonderheiten der gartenbaulichen Betriebe müssen auch im Gesetzgebungsverfahren weiter berücksichtigt werden.
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Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die gestrige Einigung der Koalitionsspitzen zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Übergangsfrist läuft demnächst ab, doch erst nach einem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren herrscht für die Betriebe Klarheit über die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Auch zukünftig sollen Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten von der Lohnsummenprüfung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer verschont werden. Damit wurde einer Forderung des ZVG zumindest teilweise Rechnung getragen. In den bisherigen Entwürfen war dies nur für Betriebe mit bis zu drei Beschäftigten vorgesehen.
Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl im Falle einer Lohnsteuerprüfung sollen auch künftig die Saisonarbeitskräfte unberücksichtigt bleiben. Im anderen Falle hätte dies für die einzelnen Betriebe erhebliche erbsteuerliche Konsequenzen.

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