Biomasseanlagen auch künftig fördern
In einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium fordert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) Biomasseanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 weiter zu fördern. Nur damit würde Gartenbauunternehmen für anstehende Investitionsentscheidungen Orientierung und Planungssicherheit gegeben und ein wirtschaftliches Betreiben von Altanlagen mit Anschlussregelungen sichergestellt werden können.
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Der Gartenbau habe in den zurückliegenden Jahren große Investitionen in Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energieträger getätigt, um sich den ökologischen und ökonomischen Herausforderungen zu stellen, so der ZVG. Insbesondere im energieintensiven Unterglasanbau spiele der Einsatz von Biomasseanlagen eine große Rolle, da in der Gewächshausproduktion Abwärmenutzung und Stromerzeugung optimal kombinierbar sind. Diese ökologisch wertvolle Kombination sei ökonomisch allerdings langfristig nur dann einsetzbar, wenn auch für Altanlagen ein planbarer Förderhorizont erhalten bleibe.
Ohne Anschlussfinanzierung könnten die Anlagen nicht weiter betrieben werden, effektives Modernisieren würde unterbleiben. Anlässlich der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 fordert der ZVG daher Biomasseanlagen weiter zu fördern.
Ohne Anschlussfinanzierung könnten die Anlagen nicht weiter betrieben werden, effektives Modernisieren würde unterbleiben. Anlässlich der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 fordert der ZVG daher Biomasseanlagen weiter zu fördern.
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