Beitrag zur LBG-Zusatzversicherung leicht angehoben
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Nachdem der Beitrag zur Zusatzversicherung in den letzten drei Jahren unverändert blieb, hat der SVLFG-Vorstand eine leichte Erhöhung des Beitragssatzes von 1,79 auf 1,87 Euro beschlossen. Gestiegene Leistungskosten und die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 machten die Anhebung erforderlich. Mit einem Beitrag von 1,87 Euro pro 100 Euro Versicherungssumme wird die freiwillige Zusatzversicherung jedoch weiterhin günstig angeboten.
Im Interesse möglichst niedriger Beiträge berechnet die LBG das Verletztengeld und die Unfallrenten für Unternehmer und ihre Familienangehörigen seit jeher auf Grundlage eines gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes, der aktuell 11.911,25 Euro beträgt. Die daraus resultierenden Geldleistungen entsprechen daher nicht in allen Fällen dem tatsächlichen Einkommensniveau. Der Jahresarbeitsverdienst kann durch die Zusatzversicherung um bis zu 50.000 Euro angehoben werden. Entsprechend erhöhen sich die Geldleistungen im Versicherungsfall.
Gesundheitsprüfungen oder Alterszuschläge kennt die Zusatzversicherung nicht. Informationen, weitere Beispiele und ein Antragsformular stehen im Internet unter www.svlfg.de.
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