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LIEFERUNGEN

Kommissionsverkauf und Konsignationslagerabrede

Im Zusammenhang mit Handelsgeschäften werden immer häufiger Kommissionsgeschäfte durch Konsignationslagerabreden ersetzt. Um was handelt es sich dabei?
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Im Rahmen der Konsignationslagerabrede bringt der Hersteller der Waren diese in ein Warenlager direkt beim Händler ein. Der Händler bedient sich sodann aus diesem Warenlager und verkauft die Produkte an den Endabnehmer. Durch diese geänderten Vertragsvereinbarungen bleibt der Lieferant der Waren zwar Eigentümer der zum Verkauf zur Verfügung gestellten Waren, sodass sich das Insolvenzrisiko des Geschäftspartners nicht auf den Lieferanten verlagert, jedoch findet ein sogenannter Gefahrübergang erst zu einem späteren Zeitpunkt statt.
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