LIEFERUNGEN
Kommissionsverkauf und Konsignationslagerabrede
Im Zusammenhang mit Handelsgeschäften werden immer häufiger Kommissionsgeschäfte durch Konsignationslagerabreden ersetzt. Um was handelt es sich dabei?
- Veröffentlicht am
Im Rahmen der Konsignationslagerabrede bringt der Hersteller der Waren diese in ein Warenlager direkt beim Händler ein. Der Händler bedient sich sodann aus diesem Warenlager und verkauft die Produkte an den Endabnehmer. Durch diese geänderten Vertragsvereinbarungen bleibt der Lieferant der Waren zwar Eigentümer der zum Verkauf zur Verfügung gestellten Waren, sodass sich das Insolvenzrisiko des Geschäftspartners nicht auf den Lieferanten verlagert, jedoch findet ein sogenannter Gefahrübergang erst zu einem späteren Zeitpunkt statt.
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 210,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast