Unfallversicherung: Unfallrente durch Abfindung ersetzen
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In diesen Tagen werden etwa 120000 Versicherte, die Rente wegen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erhalten, von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften angeschrieben.
Nach einem Gesetz, das am 8. November 2007 vom Bundestag verabschiedet worden ist und voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, sollen sie die Möglichkeit erhalten, die laufende monatliche Rente durch eine einmalige Zahlung eines Kapitalbetrags abfinden zu lassen.
Voraussetzung ist aber, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch Unfall oder Berufskrankheit dauerhaft unter 50 % festgestellt ist, darauf weist der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hin.
Für die Berechnung der Abfindungssumme wird der Jahresbetrag der Versichertenrente zugrunde gelegt und mit einem Faktor vervielfältigt, der sich nach dem Lebensalter zum Zeitpunkt der Antragstellung richtet. Die Abfindungsaktion gilt für alle Personen, die eine Rente von einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erhalten, also auch für Arbeitnehmer. Der Kapitalbetrag ist steuerfrei.
Für die Aktion werden 2008 und 2009 jeweils 200 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Diese Summe wird von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften um weitere 250 Mio. Euro aufgestockt, sodass insgesamt 650 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die Abfindungsaktion wird beendet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht sind.
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften raten, bei Interesse an einer Abfindung den Antrag möglichst schnell zu stellen. Die Anträge werden ab Anfang Januar 2008 in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und berufsständischen Organisationen zur Verfügung. ssl
(c) DEGA online
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