Eltern tot geborener Kinder besser informieren
Bei Eltern von oder während der Geburt verstorbener Fehl-, Früh- und Totgeburten sowie der beteiligten Kliniken, Bestatter, Standesämter und Friedhofsverwaltungen besteht bezüglich der Bestattung immer noch Aufklärungsdefizite. Klare Regelungen über die Vorgehensweise fehlen häufig. Selbst Vorschriften in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer sind mitunter unklar formuliert. Von einem Bestattungsrecht für alle ungeborenen Kinder wissen zum Beispiel viele betroffene Eltern nichts.
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Aeternitas, Königswinter, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, hat deshalb eine Tabelle mit Rechten und Pflichten in allen Bundesländern auf ihrer Webseite veröffentlicht. Der Verein fordert darüber hinaus eine Pflicht für Ärzte, Pflegepersonal, Klinik oder Hebammen, auf das bestehende Bestattungsrecht hinzuweisen. Aeternitas schließt sich damit einem Positionspapier der „Initiative Regenbogen – Glücklose Eltern“ an. „Wer sein Recht nicht kennt, kann dieses schließlich nicht ausüben“, gibt der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt zu bedenken. Die Hinweispflicht fehlt bisher in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nutzen die Eltern ihr Bestattungsrecht nicht, wäre eine – bisher nur teilweise gegebene – Bestattungspflicht für Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen hilfreich. So könnte sicher ausgeschlossen werden, dass die sterblichen Überreste zusammen mit dem Klinikabfall entsorgt würden. Gelten sollten diese Regelungen auch für Kinder aus Schwangerschaftsabbrüchen.
Dass sich im Umgang mit Sternenkindern einiges verbessert hat, ist insbesondere der Initiative betroffener Eltern zu verdanken. Selbsthilfegruppen wie die „Initiative Regenbogen“ oder der „Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland“ unterstützen Eltern bei ihren Fragen und stärken deren Rechte. Viele Kliniken bieten schon länger Möglichkeiten, von kleinsten Kindern im Krankenhaus Abschied zu nehmen. Zahlreiche Friedhofsverwaltungen haben - auch auf Drängen der verschiedenen Initiativen und der Krankenhäuser und Klinikseelsorger hin - die Bedürfnisse trauernder Eltern von Sternenkindern aufgegriffen und spezielle Grabfelder eingerichtet. Darüber hinaus ist meistens die Bestattung fehl- und totgeborener Kinder in bestehenden Familiengräbern oder in üblichen Kindergräbern möglich, teilweise sogar kostenlos.
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