Besserer Schutz gefordert
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Wuchernde Pflanzen und Wurzeln, verlegte Wege, Vandalismus oder Wildschäden müssen von den Gebührenzahlern jedoch oft hingenommen werden. Gerichte befreien die Friedhofsträger meist von der Pflicht, die Nutzungsberechtigten vor Beeinträchtigungen oder Schäden zu bewahren.
Aeternitas kritisiert die übliche Rechtspraxis und fordert, die Rechte der Gebührenzahler zu stärken. Der Verein bemängelt ein Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten. Schließlich seien die Grabnutzer auch zu einem gepflegten Erscheinungsbild ihres Grabes angehalten. Zudem schränkten strenge Gestaltungsvorschriften in den Friedhofssatzungen die Grundrechte der Nutzer unangemessen ein. Hintergrund der Forderungen ist ein Gutachten des Aeternitas-Rechtsreferenten und Rechtsanwalts Torsten Schmitt zum Grabnutzungsrecht. Ausgehend von der gängigen Rechtsprechung und Literatur formuliert er seine Kritik an der bisherigen Auslegung der Gerichte. Eingriffe in das Grabnutzungsrecht müssten strenger reglementiert werden. Zudem sollte es erleichtert werden, ursprünglich vereinbarte und später eingeschränkte Leistungen einzuklagen.
Auch bestehen bisher kaum Möglichkeiten, bereits geleistete Zahlungen an die Friedhofsverwaltungen zu mindern oder Gebühren anteilsmäßig zurückzuerhalten. Dies wäre jedoch angebracht, wenn zum Beispiel die Laufzeit des Grabnutzungsrechts verändert oder die Zahl der möglichen Bestattungen in einem Grab im Nachhinein verringert wird. Das Gutachten zum Grabnutzungsrecht stellt Aeternitas online zur Verfügung.
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