Brandenburg neues Mitglied
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Zwar wird die Dauergrabpflege in Brandenburg durch die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG verwaltet, dennoch werden grundsätzliche Beschlüsse wie beispielsweise die Ausrichtung der Brandenburger Friedhofsgärtner von ihren Mitgliedsbetrieben vor Ort eigenständig gefasst. Damit werden sie künftig die verbindlichen Regeln der Gemeinschaft für die Anlage von Treuhandvermögen umsetzen und auch in anderen Bereichen eng mit den weiteren Mitgliedern der GDDG zusammenarbeiten.
„Ich freue mich sehr, dass die Friedhofsgärtner aus den neuen Ländern jetzt stärker in unserer Gemeinschaft vertreten sind. Somit können wir in immer mehr Teilen Deutschlands die Qualität des Produktes Dauergrabpflege ausbauen und stärken. Das schafft Sicherheit sowohl für die Betriebe vor Ort als auch für deren Kunden“, betont der Vorsitzende der GDDG, Wolfgang Kiefl aus München.
Brandenburg ist bereits die siebte von insgesamt 26 Dauergrabpflege-Einrichtungen in Deutschland, welche sich der GDDG angeschlossen hat. Weitere Mitglieder sind die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG, die Genossenschaft der Friedhofsgärtner Frankfurt eG, die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, die TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner mbH, die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH und die Friedhofsgärtner Lübeck eG. Zudem haben bereits weitere Treuhandstellen und Friedhofsgärtner-Genossenschaften eine mögliche GDDG-Mitgliedschaft angekündigt.
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