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Auslaufmodell Sarg?

Viele Muslime wünschen aus Glaubensgründen eine Bestattung im Leichentuch. Neun Bundesländer lassen deshalb Ausnahmen von der Pflicht zum Sarg, insbesondere aus religiösen Gründen, zu. Friedhofsverwaltungen können dort Bestattungen im Leichentuch erlauben. Zuletzt hat 2014 Baden-Württemberg das Bestattungsgesetz dementsprechend geändert.
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Nordrhein-Westfalen hat den Sargzwang schon 2003 sogar komplett gestrichen. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern fehlen ausdrückliche Vorschriften zur Verwendung eines Sarges bei der Beisetzung. Nur Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beharren derzeit noch ohne Ausnahmen auf der Pflicht zum Sarg. Bald könnte jedoch auch in Sachsen-Anhalt der Sargzwang fallen. Letzte Woche befasste sich der Landtag auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit einer Reform des Bestattungsgesetzes. Änderungen sind absehbar, da fraktionsübergreifend auch im Regierungslager Reformbedarf gesehen wird. Im Mittelpunkt stehen neben der Lockerung des Sargzwangs Verbesserungen bei der Leichenschau und ein Verbot von Grabmalen, die nicht nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden.

Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, Königswinter, plädierte in einer Stellungnahme im Magdeburger Landtag für die Abschaffung des Sargzwangs. Es spricht nichts dagegen, im Rahmen einer zeitgemäßen Bestattungskultur die Bestattung im Leichentuch zuzulassen – nicht nur aus religiösen Gründen. Schließlich haben sich Traditionen und Wertvorstellungen stets gewandelt und verändern sich weiter. Probleme der Hygiene beim Transport lassen sich durch wiederverwendbare Särge vor der eigentlichen Beisetzung lösen. Eine durchweg schlechtere Verwesung von Leichnamen ohne Sarg konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden, hier ist die örtliche Bodenbeschaffenheit entscheidend. Einzelne Friedhöfe könnten deshalb sarglose Bestattungen eventuell verbieten. Fragen der Menschenwürde sieht Aeternitas nicht berührt, sofern eine Bestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen oder auf Wunsch des Verstorbenen hin stattfindet. Gerade das Umsetzen des eigenen Willens spiegelt einen würdigen Umgang mit den Toten wider.


 

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