Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Richtlinie für Mittlere Feuerungsanlagen diskutiert

Im Europaparlament wird im Umweltausschuss (erste Lesung) am 13. April 2015 der Vorschlag der Kommission für eine neue Richtlinie über Mittlere Feuerungsanlagen (1 bis 50 MW) behandelt. Dazu liegt nun der Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters Andrzej Grzyb vor. Im Bericht werden gegenüber dem Vorschlag der Kommission neue Grenzwerte für Staub, SO2 und NOx, vorgeschlagen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Europaparlament: Wie praxistauglich werden die Ausstoß-Grenzwerte für Mittlere Feuerungsanlagen?
Europaparlament: Wie praxistauglich werden die Ausstoß-Grenzwerte für Mittlere Feuerungsanlagen?DEGA Killgus
Artikel teilen:

„Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die neuen Vorschläge, weil sie die völlig überzogenen Vorstellungen der Kommission auf ein vernünftiges und machbares Maß zurecht stutzen“, erklärt Dr. Hans Joachim Brinkjans, ZVG-Umweltreferent. Zudem sei es richtig und unverzichtbar, bei den Grenzwerten Größenklassen bezüglich der Anlagengröße und eine Differenzierung hinsichtlich der Brennstoffe einzuführen.

Bei Beibehaltung der Kommissionsvorgaben drohen massive Kostenbelastungen gerade für kleine Feuerungsanlagen, vor allem auf Basis von Holz oder fester Biomasse. Die Grenzwerte wären nur mit unverhältnismäßig teuren Filteranlagen erreichbar.

Bereits Mitte Dezember hatten sich die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten auf einen generellen Ansatz bei der Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft geeinigt.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Kommissionsentwurf schlugen die Umweltminister eine Differenzierung basierend auf der Größe der Feuerungsanlagen vor. So sollen Kosten und bürokratischer Aufwand bei kleineren Anlagen von 1 bis 5 MW reduziert werden. Zudem sieht der Vorschlag aus dem Rat der Europäischen Union vor, die Fristen der Umsetzung der Richtlinie für abgelegene oder isolierte Gebiete, Anlagen, deren Betriebszeit sich dem Ende nähern und Fernwärmesysteme anzuheben. Die generelle Einigung in den Punkten ist derzeit die Ausgangsbasis für die Weiterarbeit am Richtlinientext durch die Lettische Ratspräsidentschaft.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren