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    EU-Saatgutverordnung

    EU-Kommission zieht Vorschlag endgültig zurück

    Am 7. März 2015 wurde bekannt, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag zu einer neuen EU-Saatgutverordnung endgültig zurückzieht. Das ist ein großer Erfolg für den Gartenbau, denn gerade die ursprünglichen Vorschläge der Kommission zu Registrierungs- und Zertifizierungspflichten und Kosten für Zertifizierungen hätte zu administrativen und finanziellen Belastungen geführt.

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    Vor allem für Blumen und Pflanzen, die sich in Art und Vielfalt wesentlich von den Pflanzen, die der Ernährung dienen unterscheiden, hätten die Neuregelungen nicht zur Vermeidung von Unsicherheiten beigetragen, sondern neue geschaffen. Der Handel hätte sich erschwert, Innovationen wären verhindert, biologische Vielfalt vermindert und die administrativen und finanziellen Belastungen vervielfacht worden.

    Noch bis vor kurzem hatte es in der Kommission Überlegungen gegeben, mit einem abgeänderten Vorschlag und nach informellen Verhandlungen mit Europäischem Parlament und Rat an einer Neuregulierung festzuhalten. Wie am 7. März 2015 im EU-Amtsblatt bekanntgegeben, hat die Kommission jedoch nicht mehr vor, den Vorschlag – auch nicht in geänderter Form – weiterzuverfolgen.

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