Gemeinsam erben – Konflikte vermeiden
Schnell reißen alte Wunden auf oder Hinterbliebene fühlen sich benachteiligt, wenn der Nachlass eines Verstorbenen aufgeteilt werden soll. Tipps zum gemeinsamen Erbe, Informationen zum Erbschein und eine Übersichtsliste zur Erstellung eines Nachlasses enthält der neue Leitfaden „Gemeinsam erben – Konflikte vermeiden“. Diesen stellt Aeternitas auf www.aeternitas.de zur Verfügung.
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Bevor eine Erbschaft „auseinandergesetzt“, also aufgeteilt worden ist, gehören Vermögen und Schulden eines Verstorbenen erst einmal allen Erben gemeinsam, der sogenannten Erbengemeinschaft. Von ihr spricht man, sobald mehr als ein Erbe vorhanden ist. „Eine Erbengemeinschaft endet, wenn die Erben den Nachlass entsprechend ihrer Einigung verteilt haben“, erklärt Torsten Schmitt, Rechtsreferent von Aeternitas, Königswinter, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Er empfiehlt, Absprachen immer transparent für alle Beteiligten schriftlich festzuhalten. Außerdem sollte im Vorfeld geklärt werden, wer überhaupt Teil der Erbengemeinschaft ist. Hier gibt es juristische Fallstricke zu beachten. Wer zum Beispiel testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat zwar unter Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil, ist aber nicht Teil der Erbengemeinschaft.
Neben juristischen Fragen sollten die Beteiligten die menschliche Komponente bei einer Erbengemeinschaft nicht unterschätzen. Konflikte lassen sich vermeiden oder zumindest eindämmen, indem die Erben offen miteinander sprechen und die Interessen der anderen berücksichtigen. Alle Beteiligten immer über jeden Schritt auf dem Laufenden zu halten, schließt Missverständnisse aus. Hilft dies alles nicht, sollten die Erben sich auf einen fachkundigen Dritten als Streitschlichter einigen.
Der Leitfaden ist Teil der Reihe „Handeln in Zeiten der Trauer“. Alle zehn Leitfäden stehen kostenlos zum Download bereit.
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