BdB fordert Entschädigungsregelung für Quarantäneschädlinge
Angesichts eines weiteren Befundes des Asiatischen Zitrusbockkäfers in Bayern fordert der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. mit Nachdruck eine Entschädigungsregelung für Baumschulen. Es kann nicht sein, dass Baustoffhändler mit denen für den Transport ihres Materials verwendeten Holzpaletten Schädlinge einführen und unsere Baumschulbetriebe dies mit hohen Verlusten bezahlen“, so Markus Guhl, Hauptgeschäftsführer des BdB.
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Durch den globalen Handel besteht die Gefahr der Einschleppung neuer Schaderreger. Vor allem aus Asien importierte Ahorngehölze und Holzpaletten stellen ein Risiko dar, da mit ihnen Asiatische Laubholz- bzw. Zitrusbockkäfer und weitere Schädlinge ins Land gelangen.
Der BdB informiert seine Mitglieder regelmäßig über aktuell neu auftretende Quarantäneschädlinge. Darüber hinaus besteht ein europaweites Sicherungssystem: Mit denen in Baumschulen und Staudengärtnereien genutzten Artikelstämmen werden etwaige Wirtspflanzen von Quarantäneschädlingen in der Warenwirtschaft entsprechend als pflanzenpasspflichtig gekennzeichnet. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass im Fall des Falles die Rück- und Nachverfolgbarkeit befallener Pflanzen in der Warenwirtschaft der Baumschulbetriebe möglich ist.
Der BdB weist seine Mitgliedsbetriebe regelmäßig darauf hin, beim Zukauf von Pflanzen aufmerksam darauf zu achten, wo diese herkommen. Hier plant die EU, künftig Risikogattungen vor Einfuhr in die EU genau prüfen zu lassen. Dies unterstützt der BdB. Von Seiten der EU werden Notfallpläne gefordert, in denen konkrete Maßnahmen bei Auftreten von Quarantäneschädlingen formuliert werden. Hinsichtlich des Asiatischen Laubholz- bzw. Zitrusbockkäfers gibt es in verschiedenen Bundesländern Notfallpläne unter Einbindung der Branche.
Forderung nach Entschädigung
Bisher gibt es bei Auftreten von Quarantäneschädlingen keine finanzielle Unterstützung für Betriebe. Versicherungen ist das Risiko offensichtlich zu groß. Die Baumschulbetriebe werden aktuell mit diesem Risiko allein gelassen. Der BdB fordert schon seit langem, dass die durch das Auftreten von Quarantäneschädlingen verursachte Schäden voll entschädigt werden. Diese BdB-Forderung wird zumindest teilweise im Rahmen der geplanten Pflanzenschutzverordnung aufgegriffen. Künftig soll es den Mitgliedsstaaten ermöglicht werden, wirtschaftliche Schäden, die durch das Auftreten der Schädlinge bedingt sind, zum Teil zu entschädigen. Die EU wird einen Fonds für diese Entschädigungszahlungen einrichten. Das ist der richtige Ansatz. Der BdB fordert jedoch eine hundertprozentige Entschädigung.
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