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Aeternitas kritisiert neues Bestattungsgesetz in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist im September ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, Königswinter, bemängelt den fehlenden Reformeifer des Gesetzgebers. Beim Thema Friedhofszwang seien entgegen der Bürgerwünsche Rückschritte zu beobachten. Vorschläge zur Vermeidung von Kinderarbeit bei Grabmalen seien unausgegoren. Das freie Verfügen über die Urne erschwere der Gesetzgeber nochmals. Bei Feuerbestattungen gelte nun eine Sechs-Wochen-Frist bis zur Beisetzung und eine Nachweispflicht, dass diese auch erfolgt. Das bisherige Gesetz räumte den Bürgern mehr Freiheiten ein und ließ Spielräume, weil der Verbleib der Urne weniger streng geregelt war.

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„Wir hätten uns im Sinne der Bürger weitere Liberalisierungen gewünscht, zum Beispiel die Möglichkeit zur Ascheverstreuung in der freien Natur“, bemängelt Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent bei Aeternitas. Laut einer repräsentativen Umfrage hielten schon im letzten Jahr zwei Drittel der Bundesbürger den Friedhofszwang für Totenasche für veraltet, auch in Nordrhein-Westfalen.

Des Weiteren hat der Landtag beschlossen, ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit durchzusetzen. An dieser an sich begrüßenswerten Idee beklagt Aeternitas Defizite in der Umsetzung. Zertifikate sollen die Unbedenklichkeit von Grabsteinen bescheinigen. Doch regelt das Gesetz nicht in praktikabler Form, für welche Länder ein Zertifikat benötigt wird. Nur für Produkte aus Ländern, in denen keine Kinderarbeit in der Natursteinbranche vorkommt, sollen Zertifikate entbehrlich sein. „Doch wie sollen die Rechtsanwender, nämlich die Friedhofsverwaltungen, dies beurteilen?“ fragt Schmitt. Auch bietet der Grabmalmarkt bisher fast keine zuverlässig zertifizierten Steine an. Schon seit Jahren diskutieren Experten aus der Natursteinbranche über das Für und Wider und die Zuverlässigkeit und Praktikabilität von Zertifikaten. Ob eine Lösung gefunden wird, steht in den Sternen. Nicht umsonst hat die Landesregierung beschlossen, dass die Grabsteinregelung erst ab Mai 2015 gelten soll.

Neu ist das Verbot der Verwendung von Grabmalen, Gebäuden und Grabumfassungen auf unabhängigen, in eigener Verantwortung geführten privaten Friedhöfen. Auch verbietet das Gesetz in solchen Fällen nun das Beisetzen von Urnen und erlaubt stattdessen nur noch das Einbringen der Asche im Wurzelbereich. Damit wird der Betrieb privater Friedhöfe weiter erschwert. „Im Sinne eines vielfältigen, bürgerfreundlichen Bestattungswesens wäre hier aber eine weitere Liberalisierung angesagt“, meint Schmitt.

Aeternitas sieht in der Gesetzesnovelle auch positive Aspekte: Die Frist für den frühestmöglichen Bestattungszeitpunkt wurde von 48 auf 24 Stunden verkürzt, Ausnahmen sind darüber hinaus explizit zugelassen. Das kommt Glaubensgemeinschaften wie Juden und Muslimen entgegen, die eine möglichst zügige Bestattung von Verstorbenen vorschreiben. Bei Seebestattungen und der Ascheverstreuung auf Friedhöfen kann in Zukunft leichter der Wille des Verstorbenen befolgt werden: Statt einer Willensäußerung des Verstorbenen in Form einer letztwilligen Verfügung reichen der geäußerte Wille oder die schriftliche Form aus. Zu loben ist auch, dass in Zukunft neben den etablierten Kirchen gemeinnützige Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine Friedhöfe in Eigenverantwortung betreiben dürfen. Dies ermöglicht in der Praxis, eigene muslimische Friedhöfe einzurichten. Zu dem Gesetzesentwurf hat Aeternitas eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die der Verein online zur Verfügung stellt.

 

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