Gartenbau-Berufsgenossenschaft:
Weiterhin stellenweise eigenständig
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Ziel der Maßnahme soll sein, durch die Verlagerung von Aufgaben auf künftig einen Spitzenverband Einsparpotenziale bei Verwaltungskosten zu erschließen. Auch sollen einmalig zusätzlich 400 Mio. Euro zur Abfindung von Kleinrenten zur Verfügung gestellt werden, damit sich die laufenden Zahlungen für Renten verringern.
Nachdem der Regierungsentwurf Mitte des Jahres die Besonderheiten des Gartenbaus noch ignorierte, konnten durch massiven Einsatz berufsständischer Vertreter Änderungen erreicht werden, die zumindest in Ansätzen sicherstellen, dass die erfolgreiche Arbeit der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (GB-BG) in vielen Bereichen eigenständig fortgesetzt werden kann.
Nicht gefolgt ist die Politik der Forderung, die GB-BG aus dem Lastenausgleich des Gesamtbereichs herauszunehmen. Jedoch wurde der Ausgleichsschlüssel geändert und ein Übergangszeitraum für die Jahre 2010 bis 2014 geschaffen, in dem das Umlagevolumen schrittweise erhöht wird.
Einer arbeitgeberseitige Vertretung des Gartenbaus im Vorstand des Spitzenverbands ist weiter nicht vorgesehen. ZVG
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