Unfallversicherung: Gartenbau aus dem Lastenausgleich nehmen
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"Bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft handelt es sich um einen bundesweiten Träger mit bundesweit einheitlichem Beitragsmaßstab, sodass dort schon ein Lastenausgleich zwischen den Versicherten durchgeführt wird. Eine Übertragung des Lastenausgleichs per Gesetz auf den Gartenbau führt daher zu einer Doppelbelastung, die nicht hinnehmbar ist“, betonte Jürgen Mertz.
Weitere Schwerpunkte der ZVG-Forderungen für den Berufsstand betreffen die Bereiche der Unfallverhütung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Gesetzentwurf lasse keinen ausreichenden Spielraum mehr, um die gesamte Bandbreite des Gartenbaus im Bereich Unfallverhütung und Öffentlichkeitsarbeit sachgerecht abzudecken, wenn in diesen Bereichen eine Zentralisierung bei dem neu zu gründenden Spitzenverband erfolgen soll. Hier sei dringend Nachbesserungsbedarf geboten.
Der ZVG betonte, dass in dem Gesetzentwurf Belange des Gartenbaus in keiner Weise berücksichtigt würden. ZVG
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