Grünberg: Weiterbildungsveranstaltungen für Sachkundige im Pflanzenschutz
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Die Fortbildungspflicht geht auf den Artikel 5 der EU-Richtlinie 2009/128/EG zurück und besagt, dass
- für alle Sachkundigen, die vor dem 14.02.2012 bereits sachkundig waren, die erste Dreijahresfrist für die Fortbildung am 01.01.2013 beginnt und zum 31.12.2015 endet.
- für alle, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind oder werden, beginnt die erste Dreijahresfrist für die Fortbildung ab dem Tag der Erlangung der Sachkunde.
Ab dem Jahr 2016 müssen alle sachkundigen Personen im Pflanzenschutz bei einer Kontrolle eine Teilnahmebescheinigung (nicht älter als 3 Jahre) vorlegen können. Um dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommen zu können, bietet die Bildungsstätte Gartenbau ab September 2014 solche anerkannten Forbildungsveranstaltungen (gültig für alle Bundesländer) zielgruppenspezifisch für den Gartenbau an.
Neben den für die Tagesveranstaltung verpflichtenden Inhalten, gibt es genügend Raum für den vertiefenden Erfahrungsaustausch unter der Leitung der jeweiligen Referenten und Pflanzenschutzexperten Christoph Hoyer (Pflanzenschutzdienst Hessen) und Joachim Schnabel (öbSV Gartenbau – Schwerpunkt Pflanzenschutz) zu den einzelnen Themenfeldern.
Weiter Informationen, Termine und Anmeldung unter: www.bildungsstaette-gartenbau.de
Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V.
(c) DEGA online, 27.Juni 2014
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