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Bestattungswünsche sind verbindlich

Der Wille des Verstorbenen bestimmt, wie er bestattet wird. Ist der Wille nicht bekannt, entscheiden die Totensorgeberechtigten – meist nahe Angehörige in einer bestimmten Reihenfolge. Jeder kann zu Lebzeiten vorsorgen und seine Bestattungswünsche verbindlich festlegen. Bei der Frage, wo und wie jemand bestattet wird, ist dieser Wille entscheidend.
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Auf eine Einschränkung weist Rechtsanwalt Torsten Schmitt von der Verbraucherinitiative Aeternitas, Königswinter, allerdings hin: „Nur wenn ein Totensorgeberechtigter vorhanden und willens ist, die Wünsche durchzusetzen, werden diese auch sicher befolgt.“ Zu berücksichtigen seien dabei nur rechtlich zulässige Wünsche. Wenn Verstorbene selbst keinen Totensorgeberechtigten benannt haben – das können neben Verwandten ebenso andere Personen wie Freunde oder auch Bestatter sein – gilt die gewohnheitsrechtliche Reihenfolge: An erster Stelle die Ehegatten oder Eingetragene Lebenspartner, dann Kinder und deren Ehegatten, Eltern, Großeltern/Enkel/Geschwister, Urgroßeltern/Urenkel/Neffen/Nichten, Ur-Urenkel/Ur-Urgroßeltern und Verlobte. Falls die vorrangig Berechtigten sich nicht darum kümmern, kann jeder andere Totensorgeberechtigte den Willen des Verstorbenen notfalls gerichtlich durchsetzen. Problematisch wird es, wenn sich alle Totensorgeberechtigten einig sind, den Willen des Verstorbenen nicht zu befolgen. Dann, so Schmitt, müsste man die Situation gemäß dem Sprichwort „Wo kein Kläger, da kein Richter“ beurteilen. Wer den später Totensorgeberechtigten nicht vertraut, sollte deshalb selbst zu Lebzeiten eine verantwortliche Person bestimmen. Um Konflikte zu vermeiden, hilft es, die Bestattungswünsche schriftlich festzulegen oder gegenüber vertrauenswürdigen, später totensorgeberechtigten Personen klar zu äußern. Auch ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestattungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren. Für diejenigen, die sich näher mit dem Thema Totensorgerecht befassen möchten, hält Aeternitas das Rechtsgutachten „Die Totensorgeberechtigten und die Verbindlichkeit von Bestattungsverfügungen sowie Vorsorgeverträgen“ zum kostenlosen Download unter www.aeternitas.de bereit.
Aeternitas

(c) DEGA online, 18.06.14


 

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