Deutsche Dauergrabpflege-Gemeinschaft gegründet
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Mit der Gründung der neuen Dauergrabpflege-Gemeinschaft haben die Initiatoren einen wichtigen Grundstein für die freiwillige Zusammenarbeit der in Deutschland tätigen Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen im Bereich der Dauergrabpflege gelegt. Zur Qualitätssicherung des Produktes Dauergrabpflege werden künftig verbindliche Regeln für die Anlage von Treuhandvermögen und die Arbeitsweisen der Mitgliedsorganisationen vereinbart, umgesetzt und kontrolliert. Die Gemeinschaft selbst will wirtschaftlich nicht tätig werden. In der Präambel Gründungssatzung wird außerdem die Zusammenarbeit der Mitglieder auf anderen Ebenen des Geschäftsbetriebes ausdrücklich befürwortet. Der Beitritt steht bundesweit allen Dauergrabpflege-Organisationen offen; sonstige Mitgliedschaften oder Kooperationen stellen dabei keine Ausschlusskriterien dar. Die sicherheitsorientierten Anlageregeln müssen jedoch eingehalten werden. Weil sich die Gemeinschaft durch ihre Mitglieder selbst organsiert, werden zunächst keine Mitgliedsbeiträge oder Beiträge für die Verwaltung erhoben.
Bei der Gründungsversammlung haben die Vertreter der vier Mitgliedsorganisationen den Verwaltungsratsvorsitzenden der Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner, Wolfgang Kiefl aus Gauting, zum Vorsitzenden gewählt. Uwe Zimmer von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner und Michael Ballenberger von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner Frankfurt vervollständigen den Vorstand der neuen Gemeinschaft. Für die Geschäftsführung ist der stellvertretende Geschäftsführer der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Thorsten Baege, verantwortlich. Sitz der Gemeinschaft Deutscher Dauergrabpflege-Gesellschaften ist Frankfurt am Main. Den bislang vier Mitgliedern der Gemeinschaft sind rund 800 Gartenbaubetriebe angeschlossen, die einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes mit Dauergrabpflege und Grabpflege erwirtschaften.
Quelle: Genossenschaft badischer Friedhofsgärtner
(c) DEGA online, 13.5.14
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