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IGW 2014: Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zu Gast am ZVG-Stand

Der Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) konnte auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin den Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft unter der Leitung seiner Vorsitzenden Gitta Connemann (CDU) begrüßen. Dabei nutzte ZVG-Präsident Jürgen Mertz die Gelegenheit, um nochmals auf die Schwächen des Koalitionsvertrages aufmerksam zu machen.

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Der ZVG begrüßt den Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft unter der Leitung seiner Vorsitzenden Gitta Connemann (CDU) in der Blumenhalle
Der ZVG begrüßt den Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft unter der Leitung seiner Vorsitzenden Gitta Connemann (CDU) in der BlumenhalleZVG
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Insbesondere bedauerte Mertz, dass die mit Nachdruck vom Gartenbau geforderte Risikoausgleichsrücklage wieder aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages gestrichen wurde. Der ZVG-Präsident machte den Vertretern des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft deutlich, dass der ZVG an einer seiner Kernforderungen an die Politik – der Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für Betriebe – festhalten werde.

Durch die extremen Witterungsverläufe der letzten beiden Jahre – Starkfröste, Sturm, Starkregen, Hochwasser, Hagel – ist es zu beträchtlichen Produktions- bzw. Absatzverlusten im deutschen Gartenbau gekommen, die zu erheblichen finanziellen Belastungen einzelner Betriebe, insbesondere in der Liquiditätsausstattung, geführt haben. Diese Ereignisse sind dem unternehmerischen Einfluss entzogen und bedürfen wegen ihrer Unvorhersehbarkeit einer ausreichenden finanziellen unternehmerischen Vorsorge. Gleiches gilt für das Wirken von sogenannten Quarantäneschädigern, die den Pflanzenbestand überraschend zerstören können, so Mertz weiter.

Die Vertreter zeigten Verständnis und die Vorsitzende Connemann sicherte Unterstützung zu. Sie betonte, dass der Ausschuss sehr wohl um die Bedeutung des deutschen Gartenbaus wisse. So erinnerte sie an die stets gute Zusammenarbeit zum Wohle der deutschen Gärtner und nannte als Beispiele die Debatte und die Ergebnisse für den Gartenbau hinsichtlich der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und die Beschlüsse zur Mehrgefahrenversicherung, wofür sie in beiden Fällen gemeinsam mit dem ZVG hart gekämpft habe.

ZVG-Präsident Mertz betonte weiterhin die Notwendigkeit zur Nachbesserung in Bezug auf den gesetzlichen Mindestlohn, da im Gartenbau allein schon durch den erhöhten Bedarf an Saisonarbeitskräften eine Regelung gefunden werden müsse. Neben den grundsätzlichen Bedenken sei außerdem nicht hinnehmbar, dass gültige Tarifverträge, die bis Ende 2017 die Einführung von freiwilligen Lohnuntergrenzen in Höhe von 8,50 € festschreiben, nunmehr durch den Stichtag 31.12.2016 (ab dem der gesetzliche Mindestlohn gelten soll) unterlaufen werden.
 

Quelle: ZVG

 

(c) DEGA online, 21.1.14

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