ZVG in Brüssel: Chancen der EU-Agrarpolitik nutzen
Ganz im Zeichen der Pflanzengesundheit stand die erweiterte Vorstandssitzung des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) am 25./26. November in Brüssel. Für die Zukunft des deutschen Gartenbaus sei es unabdingbar, in Brüssel vertreten zu sein, da viele politische Regelungen inzwischen auf europäischer Ebene beschlossen werden. Mit der Europareferentin Julia Stark konnte der ZVG in diesem Jahr eine kompetente Fachkraft vor Ort gewinnen.
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So wurde am ersten Tag mit Dr. Thomas Weber (Kommission, DG SANCO, Direktion E2, Pflanzenvermehrungsmaterial) und Dr. Wolfgang Reinert (Kommission, DG SANCO, Direkti-on E3, Chemische Stoffe, Kontaminanten, Pestizide) im Themenschwerpunkt über das Pflanzengesundheitspaket und aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutzbereich diskutiert. Die Kommission hat den Rechtsrahmen für Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und amtliche Kontrollen überarbeitet, um für mehr Effektivität, Einheitlichkeit und Rechtsklarheit in diesen Bereichen zu sorgen. Grundsätzlich begrüßt der ZVG die Anstrengungen zur Vereinfachung und Verbesserung des gegenwärtigen Systems zur Pflanzengesundheit und ist bereit, an einer neuen, effizienteren Pflanzengesundheitsstrategie mitzuwirken.
Grundsätzlich positiv sind die Ansätze zu einem Solidaritätssystem (Entschädigungen). Nach der in der Verordnung vorgegeben Größenordnung von 1 Mrd. € Marktvolumen EU-weit als Schadensschwelle, ab der erst Entschädigungen möglich wären, wären alle gärtnerischen Kulturen davon ausgenommen. Die wirtschaftliche Schadensgrenze ist entsprechend anzupassen und die Besonderheiten der sogenannten kleinen Kulturen müssen berücksichtigt werden. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass bei der Berechnung der Entschädigungsleistungen auch Bestandsgefährdungen, Kosten für Maßnahmen, der Wert des zu vernichteten Pflanzenbestandes und der Gewinnausfall berücksichtigt wird.
Eine Registrierungspflicht für jede/n Gärtner/in lehnt der ZVG ab und fordert eine Beschränkung auf die Unternehmer, die Handel betreiben, wobei die letzte Stufe der Abgabe an Endverbraucher schon ausgenommen ist. Bestehende Register sind nicht auszuweiten.
Die Regelungen hinsichtlich des Handels mit Pflanzen mit unbekanntem Schadrisiko sind unklar, kompliziert und bedürfen der intensiven Diskussion. Schädlinge müssen in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden und die Ergebnisse sind zeitnah in rechtliche Regelungen umzusetzen, die bisherigen Verfahren sind zu langwierig.
Der Anwendungsbereich zum Pflanzenpass sollte nicht über den derzeitigen Stand hinaus ausgeweitet werden, die bewährten Verfahren sind beizubehalten.
Am Abend luden ZVG und der Hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa Jörg-Uwe Hahn (vertreten durch Claus Appel, stellvertretender Leiter der hessischen Landesvertretung in der Europäischen Union) zu einer Diskussionsveranstaltung in das Haus der Hessen ein. Unter dem Titel „Ein neues Paket für Pflanzengesundheit – Bessere Regelungen für den Gartenbau?“ wurde über die Verordnung zum Schutz vor Pflanzenschädlingen diskutiert. Dabei betonte ZVG-Präsident Jürgen Mertz, dass der Berufsstand die Ziele der neuen EU-Regelungen, Harmonisierung gegen Wettbewerbsverzerrung, Vereinfachung der Regeln und Abbau von Verwaltungsaufwand für richtig und notwendig erachtet. Aber genauso müssen wichtige praktikable Voraussetzungen gewährleistet sein: ein schnell und flexibel reagierendes System, keine neuen zusätzlichen Kosten und unbürokratische Auflagen, Einbeziehung des Sektors in Entschädigungsregelungen, keine Ausweitung der Registrierungspflichten und keine Aufblähung des Pflanzenpasses.
Dr. Tim Gumbel, DG Sanco, erläuterte die Auffassung der Kommission. Er wies auf die vorbereitende Evaluierung des Rechtsbereichs hin, auf die Diskussion mit den Betroffenen und die Notwendigkeit, das Pflanzengesundheitsrecht zu modernisieren. Ziel ist es, den Sektor besser zu schützen und die Gefahren, die aus dem globalen Handel resultieren, zu minimieren. Das Paket befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Quelle: ZVG
(c) DEGA online, 29.11.13
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