ZVG enttäuscht über fehlende Risikoausgleichsrücklage im Koalitionsvertrag
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Erfreut sei man dagegen, dass der Gartenbau bei der Steigerung der Energieeffizienz weiterhin unterstützt werden solle. Hier fehle es allerdings noch an konkreter Substanz, wie die Hilfen aussehen könnten.
Zu begrüßen sei die Absicht, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln. Hiervon könne auch der Gartenbau profitieren, vorausgesetzt, die Ausstattung mit Finanzmitteln sei ausreichend dimensioniert.
Die Forderung, einen fixen Betrag für die Investitionsförderung im Gartenbau zu reservieren, bleibe auf der Tagesordnung und werde mit Nachdruck verfolgt.
Positiv wird die beabsichtigte Neugestaltung der Hofabgabeklausel im Rahmen der Reform der Agrarsozialversicherung bewertet, eine Forderung die der ZVG seit langem erhoben habe.
Nachzubessern seien die umstrittenen Pläne zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes. Neben den grundsätzlichen Bedenken sei nicht hinnehmbar, dass gültige Tarifverträge, die bis Ende 2017 die Einführung von freiwilligen Lohnuntergrenzen in Höhe von 8,50 € festschreiben, nunmehr durch den Stichtag 31.12.2016 ab dem der gesetzliche Mindestlohn gelten soll, unterlaufen werden.
Unterstützung bei den deutschen Gärtnern findet die Absicht der Koalitionäre, die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz weiterzuverfolgen. In diesem Zusammenhang sei es notwendig, die Unterstützung für die Verfügbarkeit von sicheren und angepassten Pflanzenschutzverfahren bis hin zu einer ausreichenden Mittelpalette weiterzuführen. Das Verbundprojekt Lückenindikation wolle dazu einen Beitrag leisten. Dennoch bleibe es unverzichtbar, dass die Arbeit des Arbeitskreises Lückenindikation verstärkt wird.
Sehr positiv sieht der ZVG die Absicht von CDU/CSU und SPD, dem urbanen Grün mehr Bedeutung beimessen zu wollen. Dies käme an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrages zum Ausdruck. „Soziale und klimatische Aspekte in der Städtebauförderung seien ohne Einbeziehung der Grünplanung nur schwer umzusetzen. Kleingartenanlagen, so die Absicht, sollen zu ökologischen Ausgleichsflächen aufgewertet werden. Wenn das hier möglich ist, warum nicht auch bei Friedhöfen sowie städtischen Grünanlagen und Parks“, so ZVG-Präsident Mertz.
Nicht zuletzt begrüßt der ZVG den angestrebten Erlass einer Bundeskompensationsverordnung, die den ungeschützten Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen eindämmen soll.
(c) DEGA online, 29.11.13
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