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Bestattungspflicht für Urnen lockern?

Das Bundesland Bremen, zurzeit von einer rot-grünen Koalition regiert, will die Bestattungspflicht für Urnen lockern, wie verschiedene Zeitungen berichten. Häufig wird in diesem Zusammenhang vom Wegfall der Friedhofs- oder Bestattungspflicht für Urnen berichtet, doch das stimmt so nicht. Für die Novellierung des Bremer Bestattungsrechts – das ist in Deutschland Ländersache – wurde jetzt vorgeschlagen, das Aufbewahren von Urnen zu Hause für zwei Jahre zu erlauben. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Grab für die spätere Beisetzung reserviert ist und nachgewiesen wird.
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Vor allem die Kirchen laufen gegen diese Novellierung Sturm und sprechen unter anderem vom Verlust der Würde, die mit dem Verlust des Grabes und damit dem Verlust des Ortes für die Trauer einhergehe. Beim Bremer Vorschlag, auch das ein Einwand der Kirchen, ist allerdings kaum nachvollziehbar, wer wann welche Urne mit nach Hause genommen hat – und wann die Urne dann beigesetzt werden muss.
Jam

 

(c) DEGA online, 27.9.13

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