Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau 2013 in Bonn
Regelmäßig sehr gut besucht ist das Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau. Am Dienstag, 17. September 2013, veranstalteten der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) das Kolloquium zum 42. Mal in der Stadthalle Bonn-Bad Godesberg mit rund 180 Teilnehmern.
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Unter Leitung von Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Ernst Gossert, Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS und Helmut Rüskamp, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG, wurden aktuelle Themen aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit besonderer Relevanz für gartenbauliche Betriebe erläutert und zur Diskussion gestellt.
Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany von der PARTA in Bonn vertrat den Standpunkt, dass bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Transportkisten eine Verbesserung für die Gartenbaubetriebe eintreten könnte.
Steuerberater Sebastian Nehls vom Landwirtschaftlichen Buchführungsverband, Kiel, zeigte Lösungsansätze für die umsatzsteuerliche Behandlung der Wärmeabgabe aus Blockheizkraftwerken/Biogasanlagen unter Berücksichtigung der Selbstkosten auf.
Vertieft wurde das Thema steuerliche Behandlung erneuerbarer Energie durch den Vortrag „Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Folgen beim Betrieb von Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung der begrenzten Netzeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012“ von Steuerberater Arne Suhr, wetreu Bremervörde, Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft.
Zwei Vorträge befassten sich mit den praktischen und rechtlichen Anforderungen an die elektronische Registrierkassenführung in Gartenbaubetrieben. Dr. Christian Kläne, Finanzamt für Großbetriebsprüfung, Oldenburg, stellte die Sicht der Finanzverwaltung dar und erläuterte deren Auffassung zu den verschiedenen Aufzeichnungspflichten bei den unterschiedlichen Kassensystemen bis hin zur offenen Ladenkasse. Steuerberater Horst-Dieter Riepe, Frankfurt/M., schilderte aus der Sicht der Beratungspraxis, an welchen Stellen so mancher Betriebsprüfer über das Ziel hinausschieße. Dabei beleuchtete er auch ein neueres Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das Grenzen des Datenzugriffs für die Finanzverwaltung aufzeigt.
Steuerberater Andreas Völlinger, Burkart, Völlinger & Partner, Karlsruhe, ging auf ertragsteuerliche Abgrenzungsfragen zum Gewerbe bei Tätigkeiten und Leistungen von Friedhofsgärtnereien ein. Er erläuterte, unter welchen Voraussetzungen es sinnvoll sein kann, nach den neuen Regelungen auch bei Friedhofsgärtnereien ertragsteuerlich landwirtschaftliche Einkünfte zu generieren.
Aktuelle Entwicklungen bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und ihre Auswirkungen auf die Betriebe zeigte Rechtsanwältin Romana Hoffmann, ZVG, Bonn, in ihrem Vortrag auf. Auch wenn für viele Gartenbaubetriebe der Beitragsmaßstab Lohnsumme oder Unternehmerlohn im Grundsatz erhalten bleibe, werde es durch die Zusammenfassung aller bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger zu einem Bundesträger zu Veränderungen in der Struktur der Risikogruppen aber auch zu den Anforderungen an die Jahresmeldungen kommen, insbesondere für sogenannte Mischbetriebe. Viele Details seien allerdings noch nicht endgültig entschieden.
Quelle: ZVG
DEGA online 19. September 2013
Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany von der PARTA in Bonn vertrat den Standpunkt, dass bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Transportkisten eine Verbesserung für die Gartenbaubetriebe eintreten könnte.
Steuerberater Sebastian Nehls vom Landwirtschaftlichen Buchführungsverband, Kiel, zeigte Lösungsansätze für die umsatzsteuerliche Behandlung der Wärmeabgabe aus Blockheizkraftwerken/Biogasanlagen unter Berücksichtigung der Selbstkosten auf.
Vertieft wurde das Thema steuerliche Behandlung erneuerbarer Energie durch den Vortrag „Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Folgen beim Betrieb von Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung der begrenzten Netzeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012“ von Steuerberater Arne Suhr, wetreu Bremervörde, Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft.
Zwei Vorträge befassten sich mit den praktischen und rechtlichen Anforderungen an die elektronische Registrierkassenführung in Gartenbaubetrieben. Dr. Christian Kläne, Finanzamt für Großbetriebsprüfung, Oldenburg, stellte die Sicht der Finanzverwaltung dar und erläuterte deren Auffassung zu den verschiedenen Aufzeichnungspflichten bei den unterschiedlichen Kassensystemen bis hin zur offenen Ladenkasse. Steuerberater Horst-Dieter Riepe, Frankfurt/M., schilderte aus der Sicht der Beratungspraxis, an welchen Stellen so mancher Betriebsprüfer über das Ziel hinausschieße. Dabei beleuchtete er auch ein neueres Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das Grenzen des Datenzugriffs für die Finanzverwaltung aufzeigt.
Steuerberater Andreas Völlinger, Burkart, Völlinger & Partner, Karlsruhe, ging auf ertragsteuerliche Abgrenzungsfragen zum Gewerbe bei Tätigkeiten und Leistungen von Friedhofsgärtnereien ein. Er erläuterte, unter welchen Voraussetzungen es sinnvoll sein kann, nach den neuen Regelungen auch bei Friedhofsgärtnereien ertragsteuerlich landwirtschaftliche Einkünfte zu generieren.
Aktuelle Entwicklungen bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und ihre Auswirkungen auf die Betriebe zeigte Rechtsanwältin Romana Hoffmann, ZVG, Bonn, in ihrem Vortrag auf. Auch wenn für viele Gartenbaubetriebe der Beitragsmaßstab Lohnsumme oder Unternehmerlohn im Grundsatz erhalten bleibe, werde es durch die Zusammenfassung aller bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger zu einem Bundesträger zu Veränderungen in der Struktur der Risikogruppen aber auch zu den Anforderungen an die Jahresmeldungen kommen, insbesondere für sogenannte Mischbetriebe. Viele Details seien allerdings noch nicht endgültig entschieden.
Quelle: ZVG
DEGA online 19. September 2013
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