ZVG fordert Risikoausgleichsrücklage
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Durch die extremen Witterungsverläufe der letzten beiden Jahre – Starkfröste, Sturm, Starkregen,Hochwasser, Hagel – ist es zu beträchtlichen Produktions- bzw. Absatzverlusten im deutschen Gartenbau gekommen, die zu erheblichen finanziellen Belastungen einzelner Betriebe, insbesondere in der Liquiditätsausstattung, geführt haben. Diese Ereignisse sind dem unternehmerischen Einfluss entzogen und bedürfen wegen ihrer Unvorhersehbarkeit einer ausreichenden finanziellen unternehmerischen Vorsorge. Gleiches gilt für das Wirken von sogenannten Quarantäneschädigern, die den Pflanzenbestand überraschend zerstören können. Daher fordert der ZVG die Schaffung einer Risikoausgleichsrücklage. Diese könnte sich am pflanzenbezogenen Umsatz orientieren und eine Größenordnung von 25 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre betragen. Zur Aktivierung der Umlage genügt ein außergewöhnlicher Schadensfall im Pflanzenbestand des Betriebes aufgrund der oben beschriebenen Tatbestände. Die außergewöhnliche Schädigung ist durch ein Gutachten eines öffentlich-vereidigten Sachverständigen festzustellen.
Quelle: ZVG
(c) DEGA online, 9.8.13
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