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    ZVG fordert Risikoausgleichsrücklage

    Im Gespräch mit der Politik fordert ZVG-Vizepräsident Hartmut Weimann  eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage, die angesichts der Wetterextreme, wie sie sich in diesem Jahr gehäuft haben, dringend notwendig sei. Der baden-württembergische Landesminister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde bekräftigte, dass dieses Bundesgesetz seine volle Unterstützung fände.
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    Forderung nach Risikoausgleichsrücklage: ZVG-Vizepräsident Hartmut Weimann und Joachim
Hespeler, Inhaber der Gärtnerei Hespeler, im Gespräch mit der Politik (Alexander Bonde, Minister
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, Beate Müller-Gemmeke MdB
B90/Die Grünen)
    Forderung nach Risikoausgleichsrücklage: ZVG-Vizepräsident Hartmut Weimann und Joachim Hespeler, Inhaber der Gärtnerei Hespeler, im Gespräch mit der Politik (Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, Beate Müller-Gemmeke MdB B90/Die Grünen)WGV
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    Durch die extremen Witterungsverläufe der letzten beiden Jahre – Starkfröste, Sturm, Starkregen,Hochwasser, Hagel – ist es zu beträchtlichen Produktions- bzw. Absatzverlusten im deutschen Gartenbau gekommen, die zu erheblichen finanziellen Belastungen einzelner Betriebe, insbesondere in der Liquiditätsausstattung, geführt haben. Diese Ereignisse sind dem unternehmerischen Einfluss entzogen und bedürfen wegen ihrer Unvorhersehbarkeit einer ausreichenden finanziellen unternehmerischen Vorsorge. Gleiches gilt für das Wirken von sogenannten Quarantäneschädigern, die den Pflanzenbestand überraschend zerstören können. Daher fordert der ZVG die Schaffung einer Risikoausgleichsrücklage. Diese könnte sich am pflanzenbezogenen Umsatz orientieren und eine Größenordnung von 25 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre betragen. Zur Aktivierung der Umlage genügt ein außergewöhnlicher Schadensfall im Pflanzenbestand des Betriebes aufgrund der oben beschriebenen Tatbestände. Die außergewöhnliche Schädigung ist durch ein Gutachten eines öffentlich-vereidigten Sachverständigen festzustellen. 

    Quelle: ZVG

     

    (c) DEGA online, 9.8.13

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