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Hochwasser: Jetzt auch Aufbauhilfe für betroffene Betriebe

Die bayerischen Hochwasserhilfen für Landwirte und Gartenbaubetriebe werden erweitert. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, können die Betroffenen ab so­fort auch eine Entschädigung aus dem Aufbauhilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums beantragen.
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„Mit der schon ausbezahlten Soforthilfe und dem nun aufgelegten Aufbauhilfeprogramm wollen wir sicherstellen, dass die Schäden schnell behoben und die Betriebe weitergeführt werden können“, so Brunner. Seinen Worten zufolge hat der Freistaat den betroffenen Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben bislang bereits Soforthilfen in Höhe von 22 Mio € zur Verfügung gestellt. Allein das Landwirtschaftsministerium hat zwölf Mio € an insgesamt 1 033 Betriebe ausbezahlt.


Die Aufbauhilfe beträgt nach Ministeriumsangaben im Regelfall bis zu 80%, für Härtefälle nach einer Einzelfallprüfung sogar bis zu 100% des Schadens. Dabei werden bisher ausbezahlte Soforthilfen und sonstige Leistungen Dritter wie beispielsweise Versicherungen angerechnet. Laut Ministerium bekommt jeder Be­trieb, der eine Schadensmeldung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben oder dort einen Soforthilfeantrag gestellt hat, in den nächsten Tagen einen Förderantrag zugesandt. Alle anderen betroffenen Betriebe erhalten die Anträge bei den zuständigen Ämtern oder können sie hier herunterladen.


Das Aufbauhilfeprogramm wurde durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung ermöglicht. Der notwendige Beschluss von Bundeskabinett und Bundesrat zur zugehörigen Aufbauhilfeverordnung soll Mitte August gefasst werden. Bis dahin werden die Zuwendungen von Bayern vorfinanziert.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

(c) DEGA online, 7. August 2013

 

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