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ZVG kritisiert künftige Zweiteilung des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises

Im Bundesrat wurde am 7. Juni die Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutz-rechtlicher Verordnungen beschlossen. Damit gelten zukünftig zum Teil erleichterte Bestimmungen für die Pflanzenschutzgeräteprüfung, aber auch strengere Vorgaben für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis.

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Mit dem Berufsabschluss Gärtner ist künftig nur noch der Pflanzenschutzsachkunde-Nachweis für Anwendung und Beratung, nicht jedoch für Verkauf verbunden.
Mit dem Berufsabschluss Gärtner ist künftig nur noch der Pflanzenschutzsachkunde-Nachweis für Anwendung und Beratung, nicht jedoch für Verkauf verbunden.DEGA ck
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Die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung fordert geänderte Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes wird nun unterschieden zwischen

  • der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Beratung und
  • der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.

ZVG-Generalsekretär Dr. Siegfried Scholz zeigte sich enttäuscht, dass mit der Abschlussprüfung Gärtner/Gärtnerin in Zukunft nur noch die „Anwendersachkunde“ verbunden ist. Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln werden weitere Nachweise gefordert. Mit den jetzigen Regelungen werden unverhältnismäßige Hürden aufgebaut, kritisierte Dr. Scholz.

Für die Floristen konnte sich der ZVG mit seiner Stellungnahme erfolgreich durchsetzen. Der Berufsabschluss Florist/in dient weiterhin als Nachweis für die „Verkaufssachkunde Pflanzenschutz“.

Quelle: ZVG

(c) DEGA online 14. Juni 2013

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