EU-Maßnahmenpaket zur Pflanzengesundheit und zum Saatgutrecht
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Das jetzt angenommene Reformpaket reduziert 70 bestehende Rechtakte auf jetzt nur noch fünf, wodurch auch der bürokratische Aufwand für die Unternehmen verringert werden soll. Zukünftige Maßnahmen werden risikobasierter sein und einen noch stärkeren Fokus auf vorbeugende Maßnahmen setzen.
Der ZVG begrüßt es ausdrücklich, dass im neuen Maßnahmenpaket seinen Argumentationen bereits gefolgt und den Besonderheiten, die durch die Artenvielfalt im Zierpflanzenbau bestehen, Rechnung getragen wurde. So gehören sie nicht zu den gelisteten Arten und Gattungen und müssen damit nur bestimmte Basisforderung erfüllen. Diese entsprechen vor allem im Bereich der Pflanzengesundheit vielfach denen, die bereits jetzt in der AGOZ vorgeschrieben sind. Nicht erforderlich ist, wie ursprünglich gefordert, eine generelle Registrierung von Zierpflanzensorten, wie es für die gelisteten Pflanzenarten notwendig ist. Wichtig sind der Kommission allerdings Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. So sollen Zierpflanzen demnächst auch mit einem Label versehen werden müssen.
Vereinfacht und harmonisiert werden sollen die Regelungen zum Pflanzenpass, die zum Ziel haben, die Sicherheit im Pflanzenschutz weiter zu verbessern. Allerdings werden die genauen Regelungen dafür erst in den kommenden Monaten im Feintuning erfolgen. Die Planungen der EU sehen vor, dass die neuen Regelungen 2016 in Kraft treten sollen.
Quelle: ZVG
(c) DEGA online, 10.5.13
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