NRW: Bestattungsgesetz wird novelliert
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Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religiösen Vereinen die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofes übertragen können. Dadurch können nach dem spezifischen Brauchtum ausgerichtete Bestattungen „aus einer Hand“ angeboten werden. „Wir gehen davon aus, dass sich immer mehr Muslime in Deutschland bestatten lassen möchten, damit sich die Grabstätten in der Nähe ihrer hier lebenden Kinder und Enkel befinden“, so die Wuppertaler Landtagsabgeordneten Andreas Bialas, Josef Neumann und Dietmar Bell. „Wir begrüßen es daher sehr, dass die Landesregierung diese Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht hat.“ Bisher sind in Nordrhein-Westfalen zwar islamische Bestattungen möglich, nicht aber der selbstständige Betrieb eines Friedhofs durch Religionsgemeinschaften, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Dazu zählen zum Beispiel religiöse Vereine. Josef Neumann hatte bereits 2011 in der Anhörung zum Teilhabe- und Integrationsgesetz entschieden die rechtliche Ermöglichung der Einrichtung von muslimischen Friedhöfen gefordert. Im Innenausschuss des Landtags setzte sich Andreas Bialas für die entsprechende zügige Änderung des NRW-Bestattungsgesetzes ein.
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(c) DEGA online, 3.5.13
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