Sozialversicherung: Vertreterversammlung fordert 200 Mio. Bundesmittel
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Die Resolution sei von der Sorge getragen, dass es vielerorts zu gestiegenen Beiträgen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gekommen sei. Bei den weiteren geplanten Kürzungen in den nächsten Jahren um jährlich 25 Millionen Euro sei die Finanzierungsgrundlage nicht ausreichend stabil sei, um die Ausgestaltung des neuen Bundesträgers mit ausreichender Akzeptanz zu gewährleisten. Die vom Bund jährlich bereitgestellten Bundesmittel spielen nach Auffassung der Vertreterversammlung eine wichtige Rolle zur Beitragsstabilisierung.
Die Resolution im Wortlaut:
„Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht mit Befriedigung auf den gelungenen Start der SVLFG, die zum 01.01.2013 errichtet wurde. Sie sieht darin eine Grundlage für eine positive Weiterentwicklung der sozialen Sicherung der Unternehmer und Versicherten in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Die Vertreterversammlung hat aber mit großer Sorge die vielerorts gestiegene Beitragsbelastung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Kenntnis genommen. Zwar haben Bundesregierung und Parlament die Errichtung der SVLFG durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro flankiert, verteilt auf die Jahre 2012 bis 2014. Die degressive Ausgestaltung führt jedoch in der Praxis nicht nur im laufenden Jahr, sondern auch künftig zu einer weiteren jährlichen Reduzierung der Bundesmittel um jeweils 25 Millionen Euro auf dann insgesamt 100 Millionen Euro in 2015.
Dies hat nicht nur im Jahr 2013 für einen schwierigen Start der SVLFG gesorgt. Es gefährdet darüber hinaus künftig die in den Vorjahren eingeleitete Konsolidierung. Für einen großen Teil der Betriebe, die zudem teilweise aufgrund des neuen bundeseinheitlichen Beitragsmaßstabs mit weiteren Erhöhungen zu rechnen haben, werden die Vorteile der Errichtung eines Bundesträgers durch Bundesmittelkürzungen aufgezehrt. Eine stabile und verlässliche Finanzierungsgrundlage ist jedoch eine Grundvoraussetzung für eine Akzeptanz des von Politik, Berufsstand und Ehrenamt beschlossenen und umgesetzten Bundesträgers. Dabei spielen die jährlich vom Bund zur Verfügung gestellten Bundesmittel zur Beitragsstabilisierung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung eine wichtige Rolle.
Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau spricht sich deshalb nachdrücklich für eine Bereitstellung von Bundesmitteln in Höhe von 200 Millionen Euro in der Übergangszeit bis 2017 aus. Dies gewährleistet eine stabile Finanzierungsgrundlage für die SVLFG und gewährt die notwendige Zeitspanne, um das Modell „Bundesträger“ erfolgreich für die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau arbeitenden Menschen umsetzen zu können."
Quelle: ZVG
(c) DEGA online, 5.4.13
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