Friedhof und Freizeitpark vereinbar?
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Über ein besonders dreistes Beispiel berichtet jetzt die Tageszeitung „Rheinische Post“ in ihrer Online-Ausgabe: "Leider nutzen immer häufiger Radfahrer und Hundehalter unsere Friedhöfe, als wären es Freizeitanlagen", sagt Bereichsleiter Michael Betsch von der Stadt Meerbusch bei Düsseldorf. "Gerade jetzt greift diese Unart offenbar wieder um sich." Betsch ist unter anderem für die städtischen Grünanlagen verantwortlich – und ist entsprechend verärgert. Auch Beschwerden von Friedhofsbesuchern gehen in diesen Tagen vermehrt ein.
Trotz der eindeutigen Verbotsschilder an den Eingängen werden die Orte letzter Ruhe gern als Radwegabkürzungen oder als Hunde-Gassi-Strecke genutzt. Der dreisteste Fall: Ein Trauerzug mit Sarg auf dem Weg zum Grab wurde von einem besonders eiligen Radler kurzerhand "weggeklingelt". "Bei anderer Gelegenheit mussten unsere Friedhofsgärtner einen Radfahrer mit Hund an der Leine zurechtweisen", sagt Betsch. Die Verwaltung kündigt an, "die Friedhöfe verstärkt in den Blick zu nehmen und uneinsichtige Zeitgenossen gezielt anzusprechen". Bei Verstößen gegen die Friedhofssatzung ist laut Ordnungsbehörde ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro möglich.
Quelle: Rheinische Post
(c) DEGA online, 28.3.13
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