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Coesfeld: Feuerschaden aufgrund leicht entflammbarer Schirmtücher

Durch einen technischen Defekt geriet am 17. Februar eine Assimilationslampe in einer Gärtnerei bei Coesfeld (Münsterland) in Brand. Es handelte sich dabei um eine Lampe älteren Typs, bei der das Gehäuse aus Kunststoff bestand und damit – anders als die neueren Versionen mit Gussgehäuse – selbst zur Brandlast wurde. In Kombination mit leicht entflammbaren (B3-) Schirmtüchern stellen Assimilationslampen mit Kunststoffgehäuse immer wieder ein großes Gefahrenpotenzial dar. Geraten sie in Brand, fangen die darüber befindlichen B3-Schirmtücher meist sehr schnell Feuer und ein Großbrand ist so gut wie vorprogrammiert.
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Ausgehend von einer in Brand geratenen Assimilationslampe verbreitete sich das Feuer über leicht entflammbare (B3-) Schirme über mehrere Gewächshäuser und richtete beträchtlichen Schaden an.
Ausgehend von einer in Brand geratenen Assimilationslampe verbreitete sich das Feuer über leicht entflammbare (B3-) Schirme über mehrere Gewächshäuser und richtete beträchtlichen Schaden an. GV
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Im vorliegenden Fall wurden Assimilationslampen zum Erzeugen von sogenanntem Störlicht eingesetzt. Von einer der Lampen ging eine Stichflamme aus. Dadurch, dass die Häuser geschlossen waren, fehlte zunächst jedoch ausreichend Sauerstoff, um das Feuer zu entfachen. Erst als einzelne Scheiben während des Schwelvorgangs und der sich entwickelten Hitze zu bersten begannen, setzte das Feuer mit entsprechender Vehemenz ein und verbreitete sich schnell und großflächig über die ausgefahrenen Schirmtücher. Das Feuer erstreckte sich über insgesamt drei Häuser von zusammen 3.500 m² Fläche.

Von „Vorteil“ in diesem Fall war es, dass die Pflanzen auf dem Boden kultiviert wurden. Tische mit brennbaren Kunststoffauflagen waren nicht vorhanden. Somit fiel die Brandlast in den Häusern vergleichsweise gering aus. In den Gewächshausbindern befanden sich dagegen teils große Mengen an brennbarem Material wie Etiketten, Bambusstäbe oder Töpfe. Insbesondere hier war die Hitzeentwicklung enorm.

Die betroffenen Häuser brannten aus, die Kulturen, bestehend aus Beet- und Balkonpflanzen sowie Stauden, trugen einen Totalschaden davon. Aufgrund der relativ geringen Brandlast in den Häusern wird davon ausgegangen, dass diese gereinigt und repariert werden können.

Nach derzeitiger Einschätzung wird der Schaden auf insgesamt 500.000 € beziffert.

Quelle: Gartenbauversicherung

 

(c) DEGA online, 1.3.13

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