Coesfeld: Feuerschaden aufgrund leicht entflammbarer Schirmtücher
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Im vorliegenden Fall wurden Assimilationslampen zum Erzeugen von sogenanntem Störlicht eingesetzt. Von einer der Lampen ging eine Stichflamme aus. Dadurch, dass die Häuser geschlossen waren, fehlte zunächst jedoch ausreichend Sauerstoff, um das Feuer zu entfachen. Erst als einzelne Scheiben während des Schwelvorgangs und der sich entwickelten Hitze zu bersten begannen, setzte das Feuer mit entsprechender Vehemenz ein und verbreitete sich schnell und großflächig über die ausgefahrenen Schirmtücher. Das Feuer erstreckte sich über insgesamt drei Häuser von zusammen 3.500 m² Fläche.
Von „Vorteil“ in diesem Fall war es, dass die Pflanzen auf dem Boden kultiviert wurden. Tische mit brennbaren Kunststoffauflagen waren nicht vorhanden. Somit fiel die Brandlast in den Häusern vergleichsweise gering aus. In den Gewächshausbindern befanden sich dagegen teils große Mengen an brennbarem Material wie Etiketten, Bambusstäbe oder Töpfe. Insbesondere hier war die Hitzeentwicklung enorm.
Die betroffenen Häuser brannten aus, die Kulturen, bestehend aus Beet- und Balkonpflanzen sowie Stauden, trugen einen Totalschaden davon. Aufgrund der relativ geringen Brandlast in den Häusern wird davon ausgegangen, dass diese gereinigt und repariert werden können.
Nach derzeitiger Einschätzung wird der Schaden auf insgesamt 500.000 € beziffert.
Quelle: Gartenbauversicherung
(c) DEGA online, 1.3.13
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