KfW Förderbank: Emissionsarme Nutzfahrzeuge gefördert
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Dabei gibt es zwei Fördermöglichkeiten:
- ein langfristiger, zinsgünstiger Förderkredit – geeignet für Eigentümer oder
- ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss – geeignet für Eigentümer und Leasingnehmer.
Für welche Lkw gibt es einen Förderkredit?
Die Fahrzeuge müssen bereits jetzt die Euro-5-Norm (oder die EEV) erfüllen, die erst ab 1. Oktober 2009 eingehalten werden muss.
Die Fahrzeuge müssen in einem Mitgliedsstaat der EU erworben, in Deutschland zugelassen sein und mindestens zwei Jahre ununterbrochen zugelassen bleiben.
Nicht gefördert wird die Anschaffung gebrauchter Fahrzeuge.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Eigentümer und/oder Halter des Fahrzeugs sind.
Anträge für beide Varianten müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Start der Antragsstellung war der 1. September.
Kreditanträge (Programmnummer 226) können bei der Hausbank oder einer anderen Bank, Anträge für nicht rückzahlbare Zuschüsse (Programmnummer 426) direkt bei der KfW gestellt werden (KfW Niederlassung Bonn, 53179 Bonn).
Informationen unter http://www.kfw-foerderbank.de oder Telefon 01801/335577. Red
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