Schweiz: Anpassungen der Mindestlöhne im Gartenbau
Die Verhandlungsdelegationen der GBS, Berufsverband Grüne Berufe Schweiz, und von JardinSuisse, Unternehmerverband Gärtner Schweiz, haben sich bezüglich der Anhebung der Mindestlöhne zum 1.Januar 2013 nach zähen, aber fairen Verhandlungen geeinigt.
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Im Garten- und Landschaftsbau wurde vereinbart, die Mindestlöhne zum 1. Januar 2013 in allen Kategorien um 100 CHF anzuheben, dies entspricht einer Erhöhung von zwei bis drei Prozent.
Da die Zierpflanzenproduzenten und Baumschulen wegen des schwachen Eurokurses einem sehr starken Import- und Preisdruck ausgesetzt sind, werden deren Mindestlöhne um 50 CHF angehoben, was je nach Lohnkategorie einer Erhöhung von einem und zwei Prozent entspricht.
Die Verhandlungspartner empfehlen den Betrieben, trotz der negativen Teuerung von -0,2% zum Oktober, die Lohnsumme um mindestens um 0,5 % zu erhöhen.
Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Brache wurde vor einem Jahr für die Periode 2012 bis 2014 abgeschlossen und gilt für Verbandsfirmen in der deutschen Schweiz, ausser in den Kantonen Baselstadt und Baselland, welche einen eigenen GAV haben.
Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen von mehr als 1.300 Betrieben mit rund 10.000 Mitarbeitern.
JardinSuisse
(c) DEGA GALABAU/P & H online, 7. Dezmber 2012
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