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Sozialversicherungsträger: Satzungsänderungen

Die Mitglieder der Vertreterversammlungen der Sozialversicherungsträger für den Gartenbau trafen sich am 19. Juni 2007 in Gera. Debattiert wurde über die Weiterentwicklung der berufsständischen Sozial­ver­sicherung. Zum Programm zählten auch umfangreiche Satzungs­änderungen, die Auswirkungen auf die Versicherten haben.
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Bei der Berufsgenossenschaft (GB-BG) wurde über die Auswirkungen der bevorstehenden Reform in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beraten. Hier möchte der Gesetzgeber durch ein sogenanntes Vorschaltgesetz vor der Reform das Ausgabenvolumen der landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger begrenzen. Geschehen soll dies unter anderem durch eine Abfindungsaktion für Bezieher von kleineren Unfallrenten. Die Versicherten der Gartenbau-Berufsgenossenschaft werden von der Regelung im Wesentlichen nicht partizipieren. Die überwiegende Anzahl der von der GB-BG bewilligten Renten wird nämlich an Arbeitnehmer gezahlt. Nach dem jetzigen Stand ist eine besondere Rentenabfindung aber nur für landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmer geplant.

Aufgrund der Gesundheitsreform können Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Diese Tarife müssen in die Satzung der jeweiligen Kasse aufgenommen werden. Die Selbstverwalter hatten in ihrer Sitzung in Gera zu entscheiden, ob und welche Wahltarife die Krankenkasse für den Gartenbau zukünftig anbieten soll. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht vor, dass Krankenkassen zukünftig bestimmte Wahltarife anbieten müssen, und zwar für Versicherte, die beispielsweise an einem Modellvorhaben, einem strukturierten Behandlungsprogramm oder einer integrierten Versorgung teilnehmen. Andere Wahltarife können die Krankenkassen in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Hierzu zählen unter anderem Selbstbehalttarife, Tarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen und Kostenerstattungstarife, die auch die Krankenkasse für den Gartenbau nach den Beschlüssen der Vertreterversammlung zukünftig anbieten will.

Prominente Gäste zu ­Jubiläen
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft feiert in diesem Jahr ihr 95-jähriges Bestehen, die Alterskasse das 50-jährige und die Krankenkasse für den Gartenbau wird 35 Jahre alt. Es gratulierten unter anderem der thüringische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Sklenar und Heinz Herker, Präsident des Zentralverbands Gartenbau. Vorstandsvorsitzender Jürgen Denzau betonte, dass soziale Sicherheit nur durch gemeinsames Handeln zu erreichen sei, dies müsse auch für die Zukunft Ansporn bleiben. Diesen Gedanken fortzuentwickeln, solle die Grundlage für das Leitbild sein, das von den Beschäftigten der Sozialversicherungsträger und den Mitgliedern der Selbstverwaltung gemeinsam erarbeitet wurde. SVG

(c) DEGA online

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