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Bundesrechnungshof: ZVG verteidigt Absatzfondsabgabe und CMA

Nach der vor wenigen Wochen erfolgten Novellierung des Absatzfondsgesetzes will der Zentralverband Gartenbau (ZVG) gemeinsam mit den übrigen Agrarverbänden die Debatte um eine Weiterentwicklung der Aufgaben der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) begleiten.
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Regelmäßig solle in den berufsständischen Gremien auch die Wirksamkeit von Werbemaßnahmen bewertet werden. Die zuständigen Ausschüsse des ZVG seien überzeugt, dass künftig Marketingmaßnahmen im Obst- und Gemüsebau ebenso wie im Baumschulbereich und dem Zierpflanzenbau noch wichtiger werden.

Im Zierpflanzenbau gehe es vor allem um den Erhalt der Bedeutung von Blumen und Pflanzen im Geschenkbereich. Der ZVG unterstreicht, dass sich der Bundestag mit der Gesetzesnovelle im März 2007 ausdrücklich zu einer zentralen Absatzförderung bekannt habe. Die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, wonach die Tätigkeit der CMA nicht im Einklang mit EU-rechtlichen Vorgaben steht, sei unbegründet. Die neue Rahmenregelung der EU für Agrarbeihilfen habe den Tätigkeitsbereich der CMA ausdrücklich bestätigt. Der ZVG weist darauf hin, dass es in allen wichtigen Konkurrenz- und Wettbewerberländern zentrale Absatzförderungsagenturen mit ähnlichen Aufgaben gibt. DEGA

 

(c) DEGA online

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