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Mehrgefahrenversicherung: Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion für weitere steuerliche Begünstigung

Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die vorgesehene Neuregelung des Versicherungssteuergesetzes ab und fordert die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 4. Juli 2012. Darüber informiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) in einer Pressemitteilung.
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Der Bundesrat hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Versicherung der vier Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen steuerlich gleich zu behandeln und zwar mit dem bis dato geltenden ermäßigten Steuersatz von 0,2 Promille der Versicherungssumme.

Der Zentralverband Gartenbau begrüßt diese Entscheidung. Er weise seit mehreren Jahren auf die gravierende Wettbewerbsverzerrung hin, die sich aus der unterschiedlichen Besteuerung in anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union für den deutschen Freiland- und den Unterglasanbau ergibt.

Die Arbeitsgruppe verweist in ihrer Begründung auf die in der Vergangenheit geübte Praxis, sich in den Betrieben gegen Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Spätfrost, Starkregen oder Schnee zu versichern. Dabei sei eine Kombination von Versicherungen gegen andere Elementargefahren wie Sturm, Spätfrost, Starkregen oder auch Schneelast mit der Hagelversicherung und die Anwendung von deren steuerlichen Regeln bis vor wenigen Jahren nicht beanstandet worden.

Quelle: ZVG

(c) DEGA online 26. September 2012
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