Steuerkolloquium 2012 in Bonn
Das 41. Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau, das am 11. September, in Bonn gemeinsam vom Zentralverband Gartenbau (ZVG) und dem HLBS - Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen veranstaltet wurde, verzeichnete mit mehr als 180 Teilnehmern einen Besucherrekord. Unter der Leitung von Michael Speth, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG, und Dipl.-Finanzwirt, Steuer-berater Ernst Gossert, Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS, wurde ein breites Spektrum an Themen erörtert.
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Den Auftakt machte Rechtsanwalt und Steuerberater Simon Beyme vom Deutschen Bauernverband (DBV) in Berlin, der einen Überblick über aktuelle steuergesetzliche Änderungen gab und dabei ein besonderes Augenmerk auf das Jahressteuergesetz 2013 und das Verkehrsteueränderungsgesetz legte.
Intensiv setzte sich Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany von der PARTA in Bonn mit Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Abgrenzung zwischen Landwirt-schaft und Gewerbe bei Mitunternehmerschaften auseinander, die sich aufgrund der neuen Abgrenzungskriterien ergeben könnten.
Auf weitere Veränderungen, auf die sich eine Reihe von Gartenbaubetrieben ein-stellen müssten, ging Dipl.-Ing. Benjamin Scherm, bbv-Computerdienst GmbH, München, unter der Fragestellung „Die Unmöglichkeit der E-Bilanz für Gartenbaube-triebe?“ ein.
Die bewertungsrechtliche Beurteilung eines Gartenbaubetriebs mit Blick auf „steuerschädliche“ Verwendungen in der Erbschaftsteuer war das Thema des letzten Vor-trags am Vormittag von Dipl.-Finanzwirtin Andrea Köcher vom HLBS in St. Augustin.
Ganz im Zeichen des Umsatzsteuerrechts stand dann der Nachmittag der Veranstaltung. Den Auftakt machte hier Dipl.-Finanzwirt und Steuerberater Thomas Schuhmann, bbv-Beratungsdienst GmbH, München, der sich kritisch mit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zur Besteuerung der Wärmeabgabe von Blockheizkraftwerken auseinandersetzte, soweit diese Wärme an nahe Angehörige abgegeben oder im eigenen Betrieb verbraucht wird.
Ein Thema, mit dem sich insbesondere Gartenbaubetriebe beschäftigen müssen, die Waren umsatzsteuerfrei in andere EU-Staaten liefern wollen, griff Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Ulrich Grünwald, Flick Gocke Schaumburg Partnerschaft, Bonn, auf.
Im letzten Vortrag des Nachmittags setze sich Rechtsanwalt Franz Lübbehüsen vom HLBS in Sankt Augustin kritisch mit der Rechtsauffassung der Finanzverwal-tung zur Umsatzbesteuerung der Vermietung von Räumlichkeiten auf dem Betrieb an Saisonarbeitskräfte auseinander.
Sicher ist schon, dass auch im Jahr 2013 ZVG und HLBS wieder ein Steuerkollo-quium in Bonn durchführen. Interessenten sollten sich schon jetzt den Termin 10. September 2013 in der Stadthalle in Bonn-Bad Godesberg vormerken.
Quelle: ZVG
(c) DEGA PRODUKTION & HANDEL online, 17.09.2012
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