Vandalismus-Versicherung sinnvoll?
- Veröffentlicht am
Friedhofsverwaltungen können kaum haftbar gemacht werden, viele Friedhofssatzungen schließen dies sogar explizit aus. So genannte Grabstättenversicherungen sollen die finanziellen Folgen von Diebstahl oder Vandalismus an der Grabstätte abfedern. Doch die Stiftung Warentest rät von solchen Versicherungen ab: Zum Beispiel seien nicht fest installierte Gegenstände oder Pflanzen, die besonders häufig gestohlen werden, in der Versicherung gar nicht inbegriffen.
Aeternitas
(c) DEGA P&H online, 27.7.12


Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.