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ZVG begrüßt Forderung nach Entlastung bei Mehrgefahrenversicherung

Ich begrüße es ausdrücklich, so Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), dass der Bundesrat sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verkehrssteueränderungsgesetz dafür ausgesprochen hat, den ermäßigten Versicherungssteuersatz neben Hagel auch auf Mehrgefahrenversicherungen gegen Hagel, Sturm, Starkregen und Spätfröste anzuwenden.

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Mit dieser Forderung unterstützt der Bundesrat die Argumentation des Berufsstands, nicht nur bei der Hagelversicherung den bestehenden Steuersatz 0,02 Prozent zu erhalten, sondern auch die Möglichkeiten sinnvoller steuerermäßigter Kombinationen mit anderen Elementarschadensversicherungen zuzulassen.

Die Forderung des ZVG nach entsprechender Gestaltung − nicht zuletzt um auch Verzerrungen im internationalen Wettbewerb abzubauen − fand somit Gehör in der Länderkammer. Es freut mich besonders, so Herker, dass die Länderkammer in ihrer Begründung auch deutlich darauf hinweist, dass durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung die Wettbewerbsnachteile der deutschen Gartenbaubetriebe und auch der landwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich mit den Regelungen in anderen EU-Ländern nicht berücksichtigt würden.

Wenn ein Berufsstand schon bereit sei, sich den gestiegenen Risiken im Hinblick auf den Klimawandel eigenverantwortlich zu stellen und gegen mögliche Produktionsverluste abzusichern, dürfe dies nicht durch zusätzliche steuerliche Belastungen erschwert werden. "Ich hoffe", so der ZVG-Präsident, "dass die Stellungnahme des Bundesrates mit ihren richtigen Argumenten dazu führt, dass der Gesetzgeber im Rahmen des weiteren Verfahrens seine Haltung nochmals überdenkt. Es kann nicht sein, dass sich in Deutschland die Prämien für die Betriebe verteuern, während in andern EU-Staaten für die Absicherung gegen immer häufiger auftretende Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen Fördergelder von bis zu 80 Prozent der zu zahlenden Versicherungsbeiträge gewährt werden beziehungsweise keine Versicherungssteuer erhoben wird. Auch aus der Sicht des Berufsstandes ist es daher sachgerecht, den ermäßigten Steuersatz von 0,02 Prozent auf die genannten Elementarschadenversicherungen anzuwenden und nicht den Regelversicherungssteuersatz von 19 Prozent." (ZVG) 

 

(c) DEGA P&H online, 13.7.12

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