Agrarbranche begrüßt Anerkennung von internationalen Berufsqualifikationen
Am 1. April 2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG)“ in Kraft getreten. „Diese Neuregelung kann bei der Fachkräftegewinnung im landwirtschaftlichen Bereich helfen“, sagte der Bildungsbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes Hans-Benno Wichert. „Das neue Anerkennungsverfahren kann maßgeblich dazu beitragen, Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen ohne größere Zeitverluste in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren“, machte Wichert deutlich.
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Die Umsetzung der Feststellungs- und Anerkennungsverfahren obliegt im landwirtschaftlichen Bereich den Landwirtschaftskammern und -ämtern und den sonstigen zuständigen Stellen für die Berufsbildung in den Bundesländern, teilt der DBV mit. Das neue Feststellungs- und Anerkennungsverfahren vergleiche ausländische Berufsqualifikationen mit beruflichen Bildungsabschlüssen des Bundes und der Bundesländer. Nach dem BQFG getroffene Feststellungen würden die Transparenz vorhandener beruflicher Kompetenzen nicht nur für die Inhaber der ausländischen Berufsqualifikationen verbessern, sondern auch für potenzielle Arbeitgeber im Agrarbereich Erleichterungen mit sich bringen.
Gleichwertigkeitsbescheinigungen enthalten konkrete und leicht verständliche Aussagen über die Inhalte, das Niveau und die Qualität der von den Antragstellern vorgelegten ausländischen Berufsqualifikationen. Zudem werden eventuelle Unterschiede zum deutschen Abschluss aufgezeigt. Die zuständigen Stellen können gegebenenfalls auch Angebote zur Nachqualifizierung und Prüfung anbieten.
Von dem klaren Rechtsrahmen, den das neue BQFG schafft, können nicht nur Fachkräfte profitieren, die nach Deutschland kommen. Auch bereits in Deutschland lebende Inhaber ausländischer Bildungsabschlüsse können dadurch leichter eine Beschäftigung finden, die ihren Qualifikationen entspricht, stellt der DBV fest.
Quelle: DBV
(c) DEGA online 5. April 2012
Gleichwertigkeitsbescheinigungen enthalten konkrete und leicht verständliche Aussagen über die Inhalte, das Niveau und die Qualität der von den Antragstellern vorgelegten ausländischen Berufsqualifikationen. Zudem werden eventuelle Unterschiede zum deutschen Abschluss aufgezeigt. Die zuständigen Stellen können gegebenenfalls auch Angebote zur Nachqualifizierung und Prüfung anbieten.
Von dem klaren Rechtsrahmen, den das neue BQFG schafft, können nicht nur Fachkräfte profitieren, die nach Deutschland kommen. Auch bereits in Deutschland lebende Inhaber ausländischer Bildungsabschlüsse können dadurch leichter eine Beschäftigung finden, die ihren Qualifikationen entspricht, stellt der DBV fest.
Quelle: DBV
(c) DEGA online 5. April 2012
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